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Neuer Röntgenleitfaden tritt 2018 in Kraft
Röntgenklassen abgeschafft
Die Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) hat ihren neuen Röntgenleitfaden 2018 vorgestellt. Dieser löst Ende des Jahres die alte Version ab und dient allen Tierärzten als Interpretationshilfe für die röntgenologische Beurteilung von Pferden. Die wichtigsten Verbesserungen: Die bisherigen Röntgenklassen werden abgeschafft und durch eine detaillierte Beschreibung mit Kennzeichnung von Risiko-Befunden ersetzt. Zudem wird der Standardumfang der Röntgenuntersuchung auf 18 Röntgenaufnahmen erhöht.
Künftig gehören 18 Standard-Aufnahmen zur Kaufuntersuchung des Pferdes. Foto: Stefan Lafrentz
Ein gesundes Pferd – das wünschen sich alle Pferdesportler und Züchter. Bevor ein Pferd den Eigentümer wechselt, wird es daher einer gründlichen Untersuchung unterzogen. Neben der wichtigen klinischen Untersuchung gehört die röntgenologische Untersuchung heute zum Standard vor jedem Pferdekauf. Die Erwartungshaltung, mit einer einmaligen Röntgenuntersuchung skelettbedingte Risiken vollständig aufzudecken, steht jedoch nach wie vor im Gegensatz zu den tatsächlich vorhandenen prognostischen Möglichkeiten dieser Untersuchungsmethode. Vor allem die Einteilung in Röntgenklassen hat diese Erwartungshaltung noch bestärkt und dazu geführt, dass die röntgenologische Untersuchung heute oft höher bewertet wird als die klinische Untersuchung eines Pferdes. „Doch gerade diese ist die wichtigste Grundlage zur Beurteilung der aktuellen körperlichen Verfassung des Pferdes“, erklärt Prof. Dr. Karsten Feige, Präsident der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) und Direktor der Klinik für Pferde der Tierärztlichen Hochschule in Hannover.
Keine Schulnoten
Im neuen Röntgenleitfaden gibt es keine schulnotenähnlichen Röntgenklassen mehr. Stattdessen werden Röntgenbefunde mit Abweichungen von der normalen Röntgen-anatomie vom Tierarzt beschrieben. Dabei wird genau unterschieden zwischen Befunden, bei denen das Risiko einer späteren Lahmheit nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann und solchen, die tatsächlich mit einem Lahmheitsrisiko behaftet sind. Letztere werden mit dem Stichwort „Risiko“ gekennzeichnet. Die Einschätzung der risikobehafteten Röntgenbefunde basiert auf der internationalen Fachliteratur und der Fachkompetenz der Röntgenkommission der GPM. Aufnahmen, die keine Abweichungen von der normalen Röntgenanatomie aufweisen, werden mit „o.b.B.“ (ohne besonderen Befund) bezeichnet.
Der Arbeit nach dem neuen Röntgenleitfaden liegen künftig 18 Standard-Aufnahmen zugrunde. „Das sind vier mehr als bisher üblich. Jedoch sollten gerade Verkäufer eines Pferdes ein grundsätzliches Interesse daran haben, dass bei der röntgenologischen Untersuchung nichts übersehen wird. Aufgrund der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie müssen sie nämlich im Streitfall beweisen, dass ein bestimmter schwerwiegender Röntgenbefund bei Gefahrübergang nicht vorhanden war“, sagt Theo Leuchten, Vizepräsident der FN und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferdezucht und Pferdesport. So wird beispielsweise das bisherige Bild der vorderen „Zehe seitlich“ künftig auf zwei Bilder aufgeteilt. „Bisher bestand immer das Problem, drei Gelenke auf einem Bild akkurat darstellen zu müssen, was unmöglich ist, denn dabei gehen Details verloren. Wenn zum Beispiel der Fokus der Aufnahme auf das Hufgelenk gerichtet wurde, konnte das Fesselgelenk nicht ausreichend sicher beurteilt werden und umgekehrt“, erklärt Prof. Dr. Karsten Feige.
Nach wie vor nicht ins Standardrepertoire der Röntgen-Untersuchung ge-hören Bilder des Pferde-rückens, genauer gesagt der Wirbelsäule. „Es liegen nicht genügend wissenschaftliche Daten zur Interpretation der eventuellen Befunde vor, das heißt es gibt keine ausreichende diagnostische Sicherheit. Ein Pferd kann trotz Röntgenbildern mit Befunden dauerhaft ein gutes Reitpferd sein“, sagt Prof. Dr. Lischer, Mitglied der Röntgenkommission und Direktor der Pferdeklinik der Freien Universität Berlin.
Weitere Informationen gibt es bei der Gesellschaft für Pferdemedizin: www.gpm-geva.org
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