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FNverlag: Geschenktipps für Pferdefreunde
Zahlreiche Änderungen im Regelwerk treten am 1. Januar in Kraft
Von A bis Z – die LPO 2018
Ab sofort ist sie erhältlich: Die neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), die ab 1. Januar 2018 auf allen nationalen Turnieren den Pferdesport regelt. Die wichtigsten Neuerungen, die rund 30 Arbeitsgruppen über zwei Jahre erarbeitet haben, sind hier von A wie Amateur bis Z wie Zeiteinteilung zusammengefasst.
Siegerehrungen mögen nicht alle Reiterinnen und Reiter, aber sie gehören zur Prüfung. Dies gibt auch die LPO 2018 vor. Sie verpflichtet die Teilnehmer, ansonsten droht die Aberkennung der Platzierung. Fotos: Arnd Bronkhorst
Amateur
Mehr Chancen für Amateure – dieses Ziel hatte sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bereits 2013 gesetzt. Mit der Einführung der „geschlossenen“ Prüfungen und der Unterteilung der Dressur- und Springreiter in Option A und Option B wurde der Grundstein dafür gelegt. Ab 2018 wird das Kind nun erstmals beim Namen genannt. Ein Reiter mit der Option A kann ab dann auch offiziell Amateur genannt werden. In den Durchführungsbestimmungen zur LPO gibt es darüber hinaus eine nähere Definition. Danach ist ein Amateur jemand, der gewerbsmäßig kein Einkommen durch den Beritt von Pferden für Dritte, durch das Erteilen von Reitunterricht oder durch regelmäßigen Handel mit Pferden erzielt. Folgerichtig können „geschlossene“ Prüfungen künftig auch als Amateur-Prüfungen (Amateur-LP) ausgeschrieben werden. Zur Erinnerung: Der Option A gehören alle Reiter der Leistungsklassen 5,6 und 0 (ab 2018 LK 7) sowie Reiter der Leistungsklassen 2, 3 und 4 an, die keine Platzierung mit mehr als drei Pferden je Disziplin aufweisen und im letzten Jahr keine Starts in S*** haben. Ebenfalls nicht der Option A gehören Pferdewirte oder Pferdewirtschaftsmeister klassische Reitausbildung an. Eine Umstufung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die LPO 2018 stellt klar, wie das Reithalfter verschnallt werden muss: Es soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden, also weder zu fest noch zu locker sitzen.
Ausrüstung
Änderungen gibt es auch bei der Ausrüstung von Pferden. So ist in der Disziplin Springen die Verwendung einer beliebigen Zäumung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz nur noch ab Klasse M** zulässig. (Das Springen mit Schlaufzügel ist und bleibt generell verboten). Weiterhin enthält die LPO 2018 eine Klarstellung hinsichtlich der Verschnallung des Reithalfters. Es wird genau erläutert, worauf es ankommt: Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden.
Damit wird klargestellt, dass weder das festgezurrte noch das viel zu locker sitzende Reithalfter seinen Zweck erfüllt, für eine ruhige Lage des Gebisses im Pferdemaul zu sorgen. Der komplette Ausrüstungskatalog zur neuen LPO 2018 ist ab Anfang Dezember 2017 unter www.pferd-aktuell.de/ausruestung einzusehen.
Beinschutz
Laut LPO 2018 sind Gamaschen und alle sonstigen zum Schutz der Pferdebeine erlaubten Ausrüstungsgegenstände nicht nur korrekt anzulegen, sondern dürfen mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes Springen auch grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Zu diesem Zweck ist auch ein Verlassen des Vorbereitungsplatzes nicht zulässig. Sollte im Verlauf der Vorbereitung dennoch eine Änderung erwünscht oder notwendig sein, ist dies durch den Teilnehmer der Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz anzuzeigen und hat in dessen Gegenwart zu erfolgen. Die Nichtanzeige der Änderung des Beinschutzes ist als „unsportliches Verhalten“ zu werten.
„Blut“-Regel
Nach der neuen LPO 2018 sind Pferde, an denen in Bereichen, an denen üblicherweise mit einer Einwirkung durch den Teilnehmer zu rechnen ist, frisches Blut festgestellt wird, nicht zu einer Leistungsprüfung zugelassen oder zu disqualifizieren. Im Zweifelsfall ist das Pferd näher zu untersuchen, wozu ggf. die Prüfung unterbrochen wird. Stellt der Richter kein frisches Blut fest, wird die Prüfung fortgesetzt. Kann die Ursache der Blutung nicht identifiziert werden, ist eine weiterführende Untersuchung durch den Turniertierarzt zu veranlassen. Das Ergebnis der Pferdekontrolle oder einer weiterführenden Untersuchung dient als Entscheidungsgrundlage dafür, ob das Pferd an weiteren Prüfungen auf dem demselben Turnier teilnehmen darf.
Hufschmied
Ab 2018 muss nicht mehr zwingend für jedes Turnier ein Hufschmied bestellt werden. Über die Anwesenheit, Abwesenheit oder schnellste Einsatzbereitschaft eines Hufschmiedes informiert die Ausschreibung bzw. Zeit-einteilung spätestens fünf Tage vor Turnierbeginn. Bei Geländeprüfungen – Vielseitigkeit und Fahren – ist die Anwesenheit eines Hufschmiedes weiterhin vorgeschrieben.
Kopfnummern
Ab 2018 reicht eine Kopfnummer pro Pferd. Diese ist während des gesamten Turniers deutlich sichtbar anzubringen.
NeOn max
Die neue LPO reagiert auch auf das leidige Thema Startplatzbegrenzung, das seit einigen Jahren die Gemüter in Turnierreiterkreisen erhitzt – in einigen Verbandsbereichen mehr, in anderen weniger. Ab 2018 sind „Leistungsprüfungen mit Maximalzahlen der zulässigen Nennungen“ mit mindestens zwei weiteren Handicaps auszuschreiben, einer räumlichen Beschränkung (z.B. auf den Regionalverband) sowie einer weiteren Einschränkung (z.B. Vorerfolge). Ziel der Neuerung ist es, dass nicht diejenigen zum Zug kommen, die am schnellsten ihre Nennung abgeben, sondern ein zielgruppenspezifisches Starterfeld aufeinandertrifft. Außerdem dürfen Reiter solche Prüfungen mit Startplatzbegrenzung maximal für zwei Turniere (je Veranstaltungstag) gleichzeitig nennen. Auch dies soll dazu beitragen, den Nennvorgang zu entschleunigen und damit auch eine höhere Startplatzerfüllung als bisher zu erreichen.
Gamaschen, die das Pferd auf dem Vorbereitungsplatz trägt, dürfen für die Prüfung nicht geändert bzw. ausgetauscht werden. Ausnahmen sind mit dem aufsichtsführenden Richter zu besprechen.
Die neue LPO 2018 ist ab sofort in gedruckter Form im Buchhandel, in Reitsportfachgeschäften und direkt beim FNverlag erhältlich:
Tel. 02581/6362-154 oder -254
E-Mail: vertrieb@fn-verlag.de
Internet: www.fnverlag.de
Schnupperlizenz
Ab 2018 gibt es auch eine Leistungsklasse sieben (LK 7) für Turniereinsteiger, die mit einer Schnupperlizenz an LPO-Prüfungen der Klasse E teilnehmen. Damit werden alle Teilnehmer an LPO-Turnieren automatisch einer Leistungsklasse zugeteilt: von LK1 (Topreiter) bis LK 7 (Turniereinsteiger). Die Schnupperlizenz bleibt weiterhin kostenlos, pro Reiter aller-dings nur für maximal zwei Jahre (beginnend 2018). Wer also bisher „geschnuppert“ hat, kann dies zunächst noch für zwei weitere Jahre fortsetzen.
Tierschutz
Einen breiteren Raum nimmt der Tierschutz in der neuen LPO ein. So muss künftig nicht nur die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer, sondern auch der Umgang mit dem Pferd den Regeln der jeweiligen Reit-,
Fahr- und Voltigierlehre sowie den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes und ggf. der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Gleichzeitig wird die Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz intensiviert. Durfte ein Richter bisher zwei benachbarte Vorbereitungsplätze beobachten, muss ab 2018 für jeden Platz ein eigener Richter eingeteilt werden. Auch die Veranstalter werden künftig ausdrücklich zur Beachtung des Tierschutzes verpflichtet.
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Turnierabsage
Muss ein Veranstalter sein Turnier oder eine einzelne Prüfung aufgrund höherer Gewalt absagen, verbleiben ihm jeweils 3 Euro (bei Vielseitigkeits- bzw. Fahrturnieren jeweils 10 Euro) pro reserviertem Startplatz. Alles was an Einsatz, Startgeld oder Organisationsanteil darüber hinaus bezahlt wurde, ist dem Nenner/Teilnehmer zu erstatten.
Zeiteinteilung
Die endgültige Zeiteinteilung für ein Turnier ist fünf Tage vor Beginn im NeOn-Turnierkalender zu veröffentlichen. Sie muss folgende Informatio-n-en enthalten: Startfolgeregelung, Richtereinteilung einschließlich Auf-sicht Vorbereitungsplatz, Turnier-leitung sowie neuerdings auch Par-cours-chef und Angabe über Anwesenheit, Abwesenheit oder schnellste Einsatzbereitschaft eines Hufschmiedes.
Ausführliche Erläuterungen zu den LPO-Änderungen gibt es unter www.pferd-aktuell.de/lpo2018
Uta Helkenberg
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