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Krisenmanagement: Für den Ernstfall proben

Brandschutz geht alle an

Der Albtraum! Der Stall brennt, die Pferde sind in Gefahr. Das will keiner erleben und doch passiert es immer wieder. Auf null lässt sich das Feuerrisiko kaum reduzieren. Aber man kann sehr wohl vorbeugen. Außerdem: Was ist zu tun im Falle eines Feuers?

Ein Szenario, das kein Hofbetreiber jemals erleben möchte: Sein Betrieb geht in Flammen auf. Glück im Unglück, wenn Menschen und Tiere nicht zu Schaden kommen. Foto: picture-alliance

Der Ernstfall trat im Landgestüt Warendorf im vergangenen Sommer auf. Hartmut Hehwerth, der erste Hauptsattelmeister, erinnert sich: „Mittags hatten wir eine Dienstbesprechung im Verwaltungsgebäude. Die Teilnehmer waren gerade eingetroffen, als das Telefon klingelte: ,Das Magazin brennt!‘ Wir stürzten nach draußen. Und dann konnten wir es auch schon sehen.“ Rauchschwaden hängen über dem Futterlager des Landgestüts, wo Stroh und Heu für die weit mehr als 100 Pferde des Landgestüts und der Deutschen Reitschule lagern. Gerade erst ist die Heuernte eingetroffen sowie neues Stroh. Das brennt wie Zunder. Hehwerth behält einen kühlen Kopf. Als erstes vergewissert er sich, dass die Feuerwehr alarmiert ist, dann rennt er zum Magazin, um sicherzugehen, dass sich keine Menschen in der Gefahrenzone aufhalten. Glücklicherweise ist die Feuerwehr schnell zur Stelle. Das Gebäude wird von vier Seiten umstellt, um den Brand unter Kontrolle zu bringen.

Den Ernstfall hatten die Mitarbeiter des Landgestüts Warendorf schon einmal durchgespielt. „Damals hatten wir uns überlegt, was müssen wir tun und was brauchen wir, wenn es wirklich brennt“, erzählt Hartmut Hehwerth. Unter anderem wurde festgelegt, dass in jedem Stalltrakt ein geschlossener Wandkasten angebracht werden muss, in dem Halfter und Stricke entsprechend der Anzahl der Boxen in den Ställen hängen. Außerdem wurden in die Wände der drei Reithallen Ringe oberhalb der Bande befestigt, damit die Pferde dorthin in Sicherheit gebracht werden können. Genauso geschieht es an diesem Julitag. Obwohl den Pferden noch keine unmittelbare Gefahr droht, holen die Landgestütsangestellten alle 40 Pferde des nahegelegen Stalls der Reitschule aus ihren Boxen und binden sie in der Reithalle an. „Die Pferde waren nicht panisch. Wir haben uns bemüht, dass sie von dem Blaulicht und dem ganzen Trubel nichts mitbekommen. So klappte das alles völlig problemlos.“ Am Ende ist das Magazin zwar vollständig niedergebrannt, aber weder Mensch noch Tier sind zu Schaden gekommen. Hartmut Hehwerths Fazit nach diesem Tag: „Es hat sich voll bewährt, dass wir dieses Szenario vorher gedanklich durchgespielt und entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen haben. Das sollte meiner Ansicht nach jeder Pferdehalter tun.“

Schläuche zur Brandbekämpfung sollten in jedem Stall griffbereit zur Verfügung stehen. Fotos: Arnd Bronkhorst

Katastrophe vermeiden

Der Brand im Landgestüt ging glimpflich aus. Ein Grund dafür ist, dass hier schon im Vorfeld vieles richtig gemacht wurde. Das beginnt bei der Bauplanung. Hier gibt es eine Reihe von Vorschriften, vom Bund allerdings nur eine Rahmenvorgabe, die in der Musterbauordnung für die Länder verankert ist: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Die Länder können davon abweichen, so dass Bauherren sich mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden abzustimmen haben.

Einige grundsätzliche Vorsichtsmaßnahmen seien aber schon an dieser Stelle genannt: Die Anordnung der Gebäude und der Zufahrtstraßen haben einen großen Einfluss auf die Ausbreitung des Brandes. So war es im Landgestüt NRW von Vorteil, dass die Feuerwehr das Gebäude von vier Seiten umstellen konnte, um die Flammen zu bekämpfen. Der Abstand zu den umliegenden Gebäuden war groß genug, dass die Flammen nicht direkt übergreifen konnten. Die Zufahrten sind so gebaut, dass die massiven Feuerwehrfahrzeuge sie problemlos passieren konnten. Das Futtermittellager mit Heu und Stroh, wo allein der Staub schon hoch entzündlich sein kann, lag getrennt von den Ställen. Es gab einen definierten Ort, zu dem die evakuierten Pferde gebracht werden können. Das können beispielsweise auch eingezäunte Flächen sein. Die Fluchtwege für die Pferde sollten möglichst kurz sein und geradeaus und nicht um Ecken herum führen. Türen und Tore müssen ausreichend breit sein und nach außen aufschlagen. In der Nähe sollten Hydranten mit ausreichend Kapazität oder ein Löschteich vorhanden sein. Ställe, Wohnungen, Reithalle, Gastronomie, PKW-Parkplätze, Garagen und Remisen (auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge und sonstige Gerätschaften) müssen getrennt voneinander angeordnet sein. Heizungsanlagen sollten möglichst nicht in Ställen oder Lagerhallen untergebracht werden. Eine ausgewiesene Fachfirma sollte sich um die Installation von Feuermelde- und/oder automatischen Löschanlagen kümmern. Insbesondere bei großen Anlagen ist es unerlässlich, Hilfe bei Fachleuten zu suchen. Die können dann auch dafür sorgen, dass Fehl­alarme durch Staub, Feuchtigkeit oder Frost verhindert werden. Wird durch den Alarm direkt die Feuerwehr gerufen, ist es Pflicht, einen zertifizierten Brandmeldeanlagenplaner hinzuzuziehen.

Was tun, wenn‘s brennt?

  • Feuerwehr alarmieren (Wo brennt es – Adresse! Was brennt? Sind Menschen in Gefahr?)
  • Bei abgelegenen Anlagen: Jemanden der Feuerwehr entgegenschicken.
  • Erst Menschen, dann Tiere in Sicherheit bringen.
  • Sicherheitszonen für Menschen und Tiere definieren.
  • Pferde unbedingt mit Halfter und Führstrick aus den Boxen holen! Panische Pferde laufen manchmal zurück in die vermeintliche Sicherheit ihres Stalles. Alle Tore öffnen, zweite Person zum Nachtreiben mitnehmen, panischen Pferden mit Jacke, Decke etc. die Augen verbinden.
  • Löschversuche immer zu zweit.

Literaturtipp: „Orientierungshilfen Reitanlagen- und Stallbau“, Gerlinde Hoffmann, FNverlag Warendorf, ISBN: 978-3-88542-740-7, 24,90 Euro

Brandschutzkonzept

Wer eine Baugenehmigung einholen will, muss ein Brandschutzkonzept vorlegen. Darin müssen in Anlehnung an die oben bereits genannten folgende Punkte beachtet werden:

  • Gebäudegeometrie und Lage
  • Brandverhalten der Baustoffe (werden in verschiedene Klassen eingeteilt, von nicht brennbar über mehrere Zwischenschritte bis leicht entflammbar, hier wird auch festgestellt, wie viel Rauch die Materialien entwickeln und ob sie brennend auseinanderfallen können)
  • Feuerwiderstand der Bauteile (die Dauer bis ein Bauteil im Brandfall seine Funktion verliert)
  • Einbau von Brandwänden und -schutztüren in größeren Gebäuden, um sogenannte „Brandabschnitte“ zu schaffen.
  • Anordnung der Flucht- und Rettungswege
  • Feuerwehranfahrtzonen (s.o.)
  • Blitzableiter und Erdung
  • Heizungen
  • Genügend Feuerlöscher, Brandschutzdecken und Hydranten in geeigneter Anordnung
  • Löschwasserversorgung
  • Planung der Rettungswege für Menschen und Tiere
  • Brandmeldegeräte und Rauchabzugsanlagen

Teil des Brandschutzkonzeptes ist auch ein Feuerwehrplan bzw. Brandschutzplan, auf dem Fluchtwege, Lage der Löscheinrichtungen usw. farbig gekennzeichnet sind. Er sollte gut sichtbar ausgehängt werden, denn er dient Feuerwehr und Rettungskräften zur Orientierung. Dieses Brandschutzkonzept ist bei jedem Umbau zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Brandverhütung im Alltag

Es kann so leicht passieren, dass ein Feuer ausbricht. Erst im Januar brannte in der Westfälischen Reit- und Fahrschule Münster ebenfalls eine Scheune mit Futter nieder, ein Schadensfall von rund 200.000 Euro. Wie die Polizei ermitteln konnte, wurde der Brand durch spielende Kinder verursacht. Olaf Schröder von der Freiwilligen Feuerwehr in Warendorf berichtet, dass sie durchschnittlich zehnmal pro Jahr Brände in landwirtschaftlichen Betrieben bekämpfen. „Die häufigste Ursache sind technische Defekte, gefolgt von Selbstentzündung und Unachtsamkeit“, fasst er seine Erfahrungen zusammen. Um das Risiko weitgehend zu minimieren, sollte jeder Betrieb eine Brandschutzordnung haben, die zum einen festlegt, wie man sich im Alltag zu verhalten hat, damit ein Feuer gar nicht erst ausbricht, und zum anderen, was im Falle eines Falles zu beachten ist.

Als vorbeugende Maßnahmen könnten z.B. folgende Punkte gelistet sein:

 

  • Rauchverbot in Stall und Reithalle; wenn in vorgesehenen Bereichen geraucht wird, Zigarettenkippen in sicherem Behältnis entsorgen
  • Schmiedeplatz einrichten, der genügend Abstand zu brennbaren Materialien hat
  • Betreuung und Installation elektrischer Leitungen nur durch Fach­personal (Lichtquellen nur an nicht brennbaren Materialien anbringen)
  • Rettungswege und Notausgänge müssen deutlich gekennzeichnet sein und dürfen auf keinen Fall zugestellt oder zugeparkt werden.
  • Verbot von Umgang mit offenem Feuer. Das umfasst auch die Arbeit mit funkensprühenden Maschinen, Schweißgeräten, Gasstrahlern oder gasbetriebenen Unkrautvernichtern.
  • Brandschutztüren sind stets geschlossen zu halten.

Photovoltaikanlagen

Aufgrund des Stromflusses in Photovoltaikanlagen können Verbindungsstörungen fatal sein. Überhitzungen oder Lichtbögen können Brände entfachen. Daher gilt hier Folgendes:

  • Beachtung der Brandschutzauflagen schon während der Planung
  • Nur qualitativ hochwertige Materialien verwenden
  • Installation durch Fachleute
  • Korrekte Erdung
  • Blitzableiter einbauen und vorhandene Schutzeinrichtungen anpassen
  • Regelmäßiger Check: Sind Module beschädigt oder verfärbt? Kabel verwittert? Gibt es Schmorstellen? Die Wartung übernehmen Fachleute!
  • Mindestens sechs Zentimeter Abstand zwischen Modul und Dach
  • Beim Aufbau: Keine Brand- und/oder Trennwände mit Modulen überbauen
  • Der Wechselrichter heizt sich auf, daher kein Einbau auf wärmeleitenden oder gar brennbaren Materialien. Belüftung sicherstellen
  • Keine Teile der Anlage (auch keine Kabel!) in Räumen mit leicht entzündlichem Material unterbringen
  • Dachstuhl muss zugänglich bleiben
  • Damit die Feuerwehr weiß, dass sie nach den Regeln für Einsätze bei elektrischen Anlagen vorgehen muss, ein Hinweisschild am Gebäudeanschlusskasten anbringen
  • Übersichtspläne für Einsatzkräfte aufstellen bzw. Feuerwehrpläne ergänzen

Die Feuerwehr löscht eine brennende Photovoltaikanlage auf einem Hallendach. Foto: Fotolia

Brände im Strohlager vernichten nicht selten die gesamte Ernte, wie im letzten Jahr im Land­gestüt NRW und in der West­fälischen Reit- und Fahrschule geschehen. Foto: picture-alliance

Verantwortung festlegen

Wie Hartmut Hehwert vom Landgestüt Warendorf schon sagte: Gut, wenn man den Ernstfall schon einmal durchgespielt hat! Wenn ein Feuer ausbricht, muss jeder Handgriff sitzen. Darum: Einen Brandschutzbeauftragten benennen, der zum einen auf die Einhaltung der Feuerverhütungsmaßnahmen achtet, und der zum anderen überlegt, wie Mensch und Tier schnellstmöglich in Sicherheit gebracht werden können. Außerdem sollte er Zuständigkeiten für den Ernstfall verteilen. Der Ablauf der Maßnahmen sollte unbedingt geprobt werden – eventuell mit der Feuerwehr.

Dominique Wehrmann

Wichtige Schutzmaßnahmen

Neben den grundlegenden Dingen, die in der Brandschutzordnung geführt werden, gibt es noch eine Reihe weiterer Punkte, die zur Brandvermeidung beachtet werden müssen:

  • Bei frisch geerntetem Heu ist die Temperatur regelmäßig zu überprüfen (z.B. mit einer Heusonde), da es noch zwei bis zehn Wochen nach der Einlagerung „nachschwitzt“ und so eine erhebliche Hitzeentwicklung im inneren der Fuhre entstehen kann. Unter Umständen kann das Heu sich dann selbst entzünden. Ab 50 Grad ist erhöhte Vorsicht geboten. Ab 60 Grad muss die Feuerwehr gerufen werden.
  • Elektrische Geräte und Heizkörper sind vorschriftsgemäß zu reinigen.
  • Elektrische Leitungen müssen vor Verbiss durch Nagetiere geschützt werden. Daher unter Putz oder durch Schutzrohre legen!
  • Elektrische Leitungen außerhalb der Reichweite der Pferde verlegen.
  • Elektrische Anlagen sowie die zugehörigen Leitungen sind regelmäßig zu kontrollieren (Schmauchspuren? Funkenbildung?).
  • Fehlstromschutzanlagen einbauen lassen
  • Installation eines Hauptstromschalters, der das Gebäude bis auf die Alarmanlagen und eine Notbeleuchtung spannungsfrei schaltet
  • Anbringung von genügend Feuerabwehr-Materia­lien wie Feuerlöschern und Brandschutzdecken, regelmäßige Wartung.
  • Heizungsanlagen regelmäßig warten las­sen.
  • Nur Heizkörper verwenden, die niedrige Oberflächentemperaturen entwickeln
  • Nicht mit offener Flamme oder Glühkorb heizen.
  • Regelmäßiger Check der Blitzschutzeinrichtungen
  • Lagerung von Heu und Stroh am besten im Freien mit idealerweise 50, mindestens aber 25 Meter Abstand zu anderen Gebäuden. Kein Raufutter in Ställen oder Reithalle!
  • Auch unsachgerecht gelagerter Dünger ist selbstentzündlich. Daher getrennt von Futter und Einstreu lagern.
  • Autos nicht über entzündlichen Materialien abstellen (z.B. trockenes Gras), da die Karosserie große Hitze abstrahlen kann.
  • Vorschriftsmäßige Garagen für Traktoren und andere Maschinen sowie Lagerung der Kraft- und Brennstoffe.
  • Halfter und Führstrick vor jeder Box (oder wie im Landgestüt Warendorf in einem abgeschlossenen Schrank, der leicht aufgebrochen werden kann).
  • Nicht mehrere Verlängerungskabel miteinander verbinden
  • Regelmäßig Staub entfernen, denn auch der fängt leicht Feuer.

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