Vorheriger Artikel
Ausgabe 07/2017
Namen und Nachrichten
Nächster Artikel
Ausgabe 07/2017
Jubiläum auf der Alb: 200 Jahre Weil-Marbacher Zucht
Im Fokus: Die Leitlinien zur Pferdehaltung
Für ein zufriedenes Pferdeleben
Es gibt sie nun seit mehr als 20 Jahren. Doch erst seit ihrer Neufassung im Jahr 2009 finden die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten” vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vermehrt Beachtung. Was drinsteht, was die FN dazu sagt und bei welchen Missständen dem Pferdehalter im Zweifel eine Anzeige droht, klärt Agrarwissenschaftlerin und FN-Tierschutzbeauftrage Dr. Christiane Müller.
Was braucht ein Pferd, um zufrieden zu sein? „Licht, Luft, Bewegung und Sozialkontakte“, fasst Dr. Christiane Müller knapp zusammen. Die ausführliche Antwort liefern die Leitlinien zur Pferdehaltung. Sie beinhalten Anforderungen, die alle Pferdehaltungen erfüllen müssen. Doch: „Es sind lediglich Leitlinien, keine Verordnungen“, macht deren Mitautorin Dr. Christiane Müller deutlich.
Agrarwissenschaftlerin und FN-Tierschutzbeauftrage Dr. Christiane Müller. Foto: FN-Archiv
In Gerichtsverfahren dienen sie bei der Urteilsfindung als Orientierung. „Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich“, heißt es in der Formulierung. Am häufigsten finden sie übrigens Anwendung, wenn durch unsachgemäße Haltung Schäden am Pferd entstehen, berichtet Dr. Müller aus ihrer Praxis als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Fachgebiet Pferdehaltung, Zucht und Sport.
Den Leitlinien zugrunde liegt der Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes. Dort steht geschrieben, dass jeder, der ein Tier hält, dieses artgerecht ernähren, pflegen und unterzubringen hat, seine Möglichkeit der Bewegung nicht so einschränken darf, dass dem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden und Kenntnisse über Ernährung, Pflege und Haltung haben muss. „Die Leitlinien stufen nur wenige Missstände ausdrücklich als tierschutzrelevant ein, was dann zur Anzeige gebracht werden kann“, macht Müller deutlich (s. Kasten).
Vorweg: Die Leitlinien können nicht jeden Einzelfall beschreiben. Im Zweifel beantwortet das Tierschutzgesetz jede Frage. Sobald dem Pferd aus einem Umstand heraus vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, handelt es sich um einen Tierschutzfall.
Wenn Pferde ganzjährig und ganztätig auf der Weide stehen, brauchen sie einen Witterungsschutz, in dem alle Herdenmitglieder Platz finden.
Wenn Pferde in Einzelboxen gehalten werden, brauchen sie mindestens einen Artgenossen in der Nähe, den sie sehen, hören und riechen können. Einzelhaltung ohne Kontakt zu Artgenossen verstößt gegen die Leitlinien.
Auslauf und Bewegung
Über kaum etwas wird in der Pferdehaltung so kontrovers diskutiert, wie über den täglichen Auslauf, den ein Pferd benötigt. Sagen die einen, ihr Sportpferd werde täglich trainiert und brauche daher keinen zusätzlichen Auslauf – vor allem auch, weil sie das Verletzungsrisiko fürchten – sind die anderen erst glücklich, wenn ihr Pferd nach Möglichkeit den ganzen Tag auf der Weide steht.
Was sagen die Leitlinien? Pferde haben den Bedarf nach täglich mehrstündiger Bewegung. Kontrollierte Bewegung beinhaltet nicht die gleichen Bewegungsmuster wie freie Bewegung. Daher kann kontrollierte Bewegung die freie Bewegung nicht vollständig ersetzen.
Was sagt die FN? „Tierschutzrelevant ist es, wenn ein Pferd gar nicht bewegt wird“, macht Dr. Müller deutlich. Dann drohen dem Pferdehalter rechtliche Konsequenzen, wie ein Bußgeld, Auflagen vom Veterinäramt oder gar ein Tierhaltungsverbot. Aber auch zum täglichen Trainingspensum unter dem Reiter, an der Longe oder in der Führmaschine braucht das Pferd Zeit, in der es selbst bestimmen kann, ob es herumstehen oder ausgelassen toben möchte. Pferdebesitzer, die dabei das Verletzungsrisiko fürchten, sollten ihr Pferd nach dem Training frei laufen lassen. „Es wird sich zunächst wälzen. Das sollte jedem Pferd täglich möglich sein“, schildert Dr. Müller. Toben wird es dann weniger, wenn sein Bewegungsdrang vorher abgebaut wurde. Und mit der Gewöhnung an täglich freie Bewegung sinkt auch das Verletzungsrisiko. Dr. Christiane Müller erklärt die Formulierung der Leitlinien: „Mehrstündig bedeutet mindestens zwei Stunden täglich als absolutes Minimum.“ Ein Mix aus Reiten und freier Bewegung ist für das Pferd die beste Lösung. Jungpferde und Zuchtstuten, die nicht geritten werden, brauchen mehr freie Bewegung.
Witterungsschutz
Bei Regen, Hitze oder Insektenplage suchen Pferde Schutz. Doch braucht jede Weide immer einen Unterstand?
Was sagen die Leitlinien? Pferde brauchen einen Witterungsschutz, wenn sie ganzjährig oder über einen längeren Zeitraum ganztägig, also 24 Stunden, auf der Weide stehen. Sind die Weidezeiten kurz bemessen oder macht die Witterung einen Schutz nicht erforderlich, braucht es ihn nicht.
Was sagt die FN? Dr. Müller macht deutlich: „Die Notwendigkeit eines Witterungsschutzes ist immer abhängig von der Region und der Witterung dort.“ In Norddeutschland werden Pferde beispielsweise weit weniger von Insekten belästigt als in südlicheren Regionen. Laut Leitlinien gelten auch Schatten spendende Bäume als Witterungsschutz. Ist allerdings ein Unterstand nötig, müssen alle Pferde gleichzeitig darin Schutz finden können.
- Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
- Mit Sicherheit besser: Wie Ställe und Weiden aussehen sollten
- Pferde richtig füttern
- Hygiene – ein vernachlässigtes Thema
Stall und Boxen
Die Mindestgröße für Pferdeboxen hat sich mit der Neufassung der Leitlinien nicht geändert. Die Pferdehaltung in Bewegungsställen ist hingegen Trend geworden. Aber ist das immer die bessere Alternative?
Was sagen die Leitlinien? Alle Haltungsverfahren sind so zu gestalten, dass sie dem einzelnen Pferd die größtmögliche Entfaltung seines arttypischen Verhaltens ermöglichen, es vor Schäden bewahren und in seiner Entwicklung nicht behindern. Die Formel für die Mindestgröße einer Box lautet: (2 x Widerristhöhe)². Wichtig sind die Klammern. Lässt man sie weg, ergibt sich eine geringere Quadratmeterzahl. Der Liegebereich muss trocken und verformbar sein und die Einstreu Nässe binden. Es dürfen keine erhöhten Schadgaskonzentrationen entstehen. Spaltenböden sind nicht pferdegerecht. Kontaktmöglichkeiten zu Artgenossen und die Beobachtung des Umfeldes sind unerlässlich. Hochgeschlossene Trennwände sollten die Ausnahme sein unter der Voraussetzung, dass die Pferde mindestens einen Artgenossen sehen, riechen und hören können.
Was sagt die FN? Eine Box muss groß genug sein, damit sich das Pferd wälzen und zum Schlafen in gestreckter Seitenlage hinlegen kann. Nur dann findet Erholungsschlaf statt. Stroh als Einstreu ist nicht nur weich und saugfähig, sondern vermeidet auch lange Fresspausen. Matratzenstreu, bei dem nicht die komplette Box gemistet wird, sondern lediglich nasse und verschmutzte Stellen durch frische Einstreu ausgetauscht werden, ist unbedenklich – solange einem beim Betreten der Box nicht der Ammoniakgeruch in die Nase steigt. Bestenfalls können die Pferde durch ein Fenster am Geschehen um sie herum teilhaben. Innenboxen ohne Fenster sind zwar nicht tierschutzrelevant, lassen sich aber schlecht vermarkten. Ein absolutes Muss bei Einzelhaltung ist der Kontakt zu Artgenossen. Pferde fühlen sich erst sicher, wenn sie andere Pferde sehen, hören und riechen können. Boxen mit gemauerten Trennwänden bis unter die Decke müssten daher stillgelegt werden und lassen sich zu Wasch- oder Putzboxen umbauen. Ein Bewegungsstall ist jedoch nicht immer die bessere Haltungsform. Auf das Management kommt es an. Bei täglich genügend Licht, Luft, Bewegung und Sozialkontakten für jedes Pferd kann die Einzelhaltung unter Umständen besser sein als der Bewegungsstall. Häufig gibt es bei Gruppenhaltungen konzeptionelle Fehler. Nämlich dann, wenn für die Anzahl der Pferde nicht genügend Ressourcen, wie zum Beispiel Raufutter oder Liegeflächen, zugänglich sind.
Tierschutzrelevante Missstände in Pferdehaltungen:
• die Tasthaare des Pferdes kürzen oder die Ohrmuscheln ausrasieren
• Pferde nicht gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) impfen
• Einzäunung von Pferdeweiden mit Stacheldraht, alleinigen Metalldrähten oder Knotengitter
• dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung)
• ein einzelnes Pferd ohne Artgenossen halten
• Elektrozäune in Boxen oder Kleinausläufen
Pferdeweiden und Paddocks müssen sicher eingezäunt sein. Stacheldraht, wie vereinzelt leider immer noch zu sehen, ist ein absolutes No Go und tierschutzrelevant.
„Gewinnerställe”
Über vorbildliche Pferdeställe informiert eine PM-Reise vom 14. bis 15. Oktober, bei der drei Preisträger 2016 des PM-Wettbewerbs „Unser Stall soll besser werden” besichtigt werden. Alle Informationen zu den Gewinnerställen aus dem Jahr 2016 gibt es hier.
Sozialkontakte
Für das Pferd ist der Kontakt zu Artgenossen ein Muss. Lebt es alleine, hat das dramatische Auswirkungen auf sein Wohlbefinden. Aber reicht ein Artgenosse aus? Oder ist das Pferd erst in einer großen Herde wirklich glücklich?
Was sagen die Leitlinien? Pferde sind in Gruppen lebende Tiere, für die soziale Kontakte zu Artgenossen unerlässlich sind. Fehlen diese, können im Umgang mit den Pferden Probleme entstehen und Verhaltensstörungen auftreten. Das Halten eines einzelnen Pferdes ohne Artgenossen widerspricht dem natürlichen Sozialverhalten. In jedem Fall ist mindestens Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zwischen den Tieren sicherzustellen.
Was sagt die FN? „Pferde brauchen mindestens einen Artgenossen, mit dem sie sich gut verstehen“, sagt Dr. Christiane Müller. Wer jedoch nur zwei Pferde hält, dem wird das Problem des Klebens bekannt sein. Es kann mitunter schwer sein, die Pferde für das Training voneinander zu trennen. Die Aussage „je mehr desto besser“ möchte Dr. Müller aber auch nicht pauschal unterschreiben. „Es müssen immer genügend Ressourcen für jedes Pferd zugänglich sein, auch für rangniedere Tiere. In größeren Gruppen bilden sich zudem häufig Untergruppen.“ Übrigens: Sozialkontakt kann auch über einen Zaun erfolgen, beispielsweise bei benachbarten Ausläufen.
Futter und Wasser
Der Verdauungstrakt eines Pferdes ist darauf ausgelegt, ständig strukturiertes Futter aufzunehmen. Lange Fresspausen machen das Pferd dauerhaft krank. Normalerweise frisst und säuft es vom Boden aus. Sind aufgehängte Tröge und Tränken deshalb bedenklich?
Was sagen die Leitlinien? Der natürlichen Fresshaltung des Pferdes entspricht die bodennahe Fütterung. Das angeborene Verhalten und der Verdauungsapparat des Pferdes sind auf eine kontinuierliche Nahrungsaufnahme eingestellt. Bei der Haltung durch den Menschen dient die Futteraufnahme nicht der Ernährung allein, sondern auch der Beschäftigung. Falls kein Dauerangebot an rohfaserreichem Futter erfolgt, sollte es mindestens zwölf Stunden täglich zur Verfügung stehen. Größere Kraftfuttergaben sollten auf mindestens drei Rationen verteilt werden.
Was sagt die FN? „Fresspausen dürfen vier, maximal sechs Stunden dauern“, macht Dr. Müller deutlich. Längere Pausen schaden dem Verdauungstrakt des Pferdes. Den Trend „Heu ad libitum“ hält sie nicht für notwendig. „Es reicht, wenn die Pferde morgens und abends Heu bekommen“, sagt sie. Gerade dann, wenn die Pferde zusätzlich noch auf die Weide gehen. Liegt am Morgen noch genügend strukturiertes Stroh oder Heu in der Box, gab es auch keine Fresspausen. Stehen die Pferde mehr als vier Stunden in einem Sandauslauf, sollte man ihnen Heu anbieten. Am liebsten fressen Pferde das vom Boden. Deshalb sollten Heunetze nicht zu hoch hängen. Allerdings kann ein zu tief angebrachtes Heunetz auch Verletzungsgefahren bergen. Für Tröge und Tränken empfehlen die Leitlinien daher eine bodennahe Anbringung. Die maximale Höhe ergibt sich aus der Formel 0,3 x Widerristhöhe. Mindestens drei Mal am Tag muss sich ein Pferd mit sauberem Wasser satttrinken können. Wie viele Schippen Kraftfutter es auf einmal fressen darf, steht nicht in den Leitlinien. Dr. Müller sagt: „Pferde verwerten ihr Kraftfutter besser, wenn sie häufiger kleine Mengen fressen.“ Sie sortieren dann weniger Futter aus und fressen in der Regel alles auf.
Paddocks
Pferde, die bei Schlechtwetter im Matsch stehen, sind kein schönes Bild. Aber schadet es ihnen, wenn sie auf einem matschigen Paddock stehen? Oder ist das sogar tierschutzrelevant?
Was sagen die Leitlinien? Ausläufe und Kleinausläufe müssen den hygienischen Anforderungen genügen. Diesen Anforderungen genügen Naturböden mitunter nicht ausreichend. Ein künstlicher Bodenaufbau kann aus Tragschicht, Trennschicht und Tretschicht bestehen. Letztere sollte staubarm, schnell abtrocknend, leicht zu säubern und nicht tiefgründig sein. Grasbewuchs in Ausläufen steigert die Gefahr für Sandkoliken.
Was sagt die FN? Dr. Müller klärt auf: „Einem gesunden Pferd schadet es nicht, stundenweise im Matsch zu stehen.“ In jedem Fall sei die Abwechslung auf dem Matschpaddock für das Pferd besser, als den ganzen Tag nur im Stall zu stehen. Eines dürfen sogenannte Kleinausläufe (< (2 x WH)2) niemals haben: einen Elektrozaun. Das bedeutet für die Pferde großen Stress und schränkt ihre Bewegung auf der kleinen Fläche noch mehr ein.
Kenntnisse des Halters
Die Leitlinien fordern, dass sich der Pferdehalter regelmäßig weiterbildet. Betrifft das auch denjenigen, der einen jahrzehntelangen Erfahrungsschatz vorweisen kann, aber nie einen Kurs zur Pferdehaltung besucht hat?
Was sagen die Leitlinien? Im Tierschutzgesetz heißt es, dass der Pferdehalter über Kenntnisse und Fähigkeiten der Haltung verfügen muss. Die Leilinien fordern sogar, dass er diese durch geeignete Kurse regelmäßig auffrischt.
Was sagt die FN? Für eine gewerbliche Pferdehaltung braucht es laut Tierschutzgesetz einen Sachkundenachweis. Auch jahrzehntelange Erfahrung in Sachen Pferdehaltung wird anerkannt. Entsprechende Qualifikationen sind aber auch darüber hinaus erforderlich. Denn Pferdebesitzer wollen Know-How und ihr Pferd in besten Händen wissen. Ein Betriebsleiter, der sich weiterbildet, kann das super vermarkten.
Pflege
Jeder Reiter putzt sein Pferd vor dem Training. Aber reicht das aus? Und wann darf man ein Pferd laut Leitlinien scheren?
Was sagen die Leitlinien? Jedes Pferd muss sein arttypisches Pflegeverhalten weitestgehend ausüben können. Um die physiologische Funktion des Haarkleides nicht unnötig zu beeinträchtigen, sollen das Eindecken zur Verhinderung des Fellwachstums sowie das Scheren des Fells an den Notwendigkeiten orientiert werden.
Was sagt die FN? Arttypisches Pflegeverhalten bedeutet gegenseitige Fellpflege und tägliches Wälzen im Sand. Ein Pferd sollte nur geschoren werden, wenn es wirklich notwendig ist. Das muss individuell entschieden werden und kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Pferd auch im Winter regelmäßig trainiert wird. Ein Pferd allein aus optischen Gründen zu scheren, ist aber auch nicht verboten. Jedes Scheren bedeutet immer einen Eingriff in die natürliche Thermoregulation des Pferdes. Es kommt hervorragend mit Kälte oder Temperaturschwankungen zurecht, wenn es sein natürliches Haarkleid behalten darf. Verboten ist es hingegen, einem Pferd seine Tasthaare abzuschneiden. Für die Pferde sind sie nämlich ein wichtiges Sinnesorgan. Auch das Ausrasieren der Ohrmuscheln ist verboten.
Kirsten Ahrling
Vorheriger Artikel
Ausgabe 07/2017
Namen und Nachrichten
Nächster Artikel
Ausgabe 07/2017
Jubiläum auf der Alb: 200 Jahre Weil-Marbacher Zucht