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Kampf gegen die Pferdesteuer geht weiter

Neue „Baustellen“ nach Gerichtsurteil

Mit großem Bedauern hat der deutsche Pferdesport die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Kenntnis genommen, nach der „Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben“.

Unsinnig und ungerecht: die Pferdesteuer. Foto: J. Rau

„Wir sind über diese Entscheidung maßlos enttäuscht. Wir hatten erhofft, dass sich das Gericht der Fülle an Argumenten gegen eine Pferdesteuer anschließen würde“, sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte die Pferdesteuer­satzung der beklagten Stadt Bad Sooden-Allendorf im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüft und für rechtmäßig gehalten. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hatte er nicht zugelassen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Kläger – eines Reitervereins und mehrerer Einzelkläger – hat das Bundesverwaltungsgericht nun zurückgewiesen. „Wir geben nicht auf und werden weitere juristische Schritte prüfen“, kündigte Lauterbach an.

 

Landesweite Diskussionen

Das Urteil hat die Diskussionen landauf, landab wieder entfacht. Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe, und sein Mitarbeiter Roy Bartels sind wieder unermüdlich unterwegs, um Kommunalpolitiker in Städten und Gemeinden von der Unsinnigkeit der Pferdesteuer zu überzeugen. Jüngste „Tatorte“: In den letzten Tagen waren im rheinischen Voerde und im bayerischen Eckersdorf wieder Hunderte Pferdebesitzer und Pferdefreunde auf die Straßen gegangen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte der Diskussion neuen Schwung gegeben, denn unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte er alle Kommunen angeschrieben und sie über diesen Entscheid informiert. Die Satzung zur Einführung der Abgabe, die die hessische Stadt Bad Sooden-Allendorf ausgearbeitet hatte, lag dem Schreiben gleich bei. Somit war ganz Deutschland auf einen Schlag informiert, dass die Pferdesteuer nicht gegen geltendes Recht verstößt und zur Sanierung der kommunalen Finanzen beitragen könne. Thomas Ungruhe: „Wir kennen viele Berichte in den Medien, insbesondere in den Tageszeitungen, in denen die Kommunalpolitiker aufgefordert werden, zur Pferdesteuer Stellung zu beziehen, ja es geht im Einzelfall sogar so weit, dass die Medien die Politiker konkret ansprechen, warum die Pferdesteuer noch nicht eingeführt wurde.“

 

Kommunale Angelegenheit

Bislang waren die FN und ihre Verbündeten wie der Deutsche Bauernverband, der DOSB oder der Bund der Steuerzahler, im Kampf gegen die Pferdesteuer sehr erfolgreich. Von über 230 Kommunen, die bereits die Abgabe erwogen, haben nur vier diese tatsächlich eingeführt. Da die Steuer eine kommunale Angelegenheit ist, kann jede Stadt oder Gemeinde die Höhe selbst festlegen. Das schwankt zwischen 300 Euro in Schlangenbad und 200 Euro in Bad Sooden-Allendorf pro Pferd und pro Jahr. Auch welche Pferde besteuert werden, liegt ebenfalls im Ermessen der Kommunen. Ob Jungpferde oder Gnadenbrotpferde, ob Therapiepferde oder Schulpferde besteuert werden, ist unterschiedlich geregelt. Hier gilt es, jeden Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls juristisch dagegen zu Felde zu ziehen.

„Wir sind nach wie vor verhalten optimistisch, dass es uns auch in Zukunft gelingt, viele Städte und Gemeinden von der Unsinnigkeit dieser Abgabe zu überzeugen“, sagte Thomas Ungruhe. Die Besteuerung einer Sportart, die Behinderung von Kinder- und Jugendarbeit, die indirekte „Bestrafung“ von ehrenamtlichen Engagement in der Jugendarbeit, die Existenzgefährdung von Reitvereinen und Pferdebetrieben, der hohe Verwaltungsaufwand und viele Argumente mehr haben bei der Mehrheit der Kommunalpolitiker zur Absage an die Pferdesteuer geführt. Dennoch müsse der Kampf mit unverminderter Energie vorangetrieben werden, so Ungruhe.

hen

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