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Tierschutz im Pferdesport

Richtig handeln im Tierschutzfall

Fälle von Tierquälerei haben in den vergangenen Wochen die Pferdewelt erschüttert und für Schlagzeilen gesorgt. Da sich tragische Einzelfälle leider nie verhindern lassen werden, ist es umso wichtiger, dass jeder, der tierschutzrelevantes Verhalten im Pferdesport beobachtet, Courage zeigt und handelt. Doch wie?

Grün oder Rot – so einfach ist es nicht immer. Wichtig ist, bei vermeintlichen Tierschutzverstößen hinzuschauen und zu handeln. Fotos: Antje Jandke/ FN-Archiv

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen – so besagt es das Deutsche Tierschutzgesetz. Verstöße können in den verschiedensten Bereichen auftreten und beobachtet werden. Wer von Vorfällen oder Situationen Kenntnis hat, die tierschutzwidrig sind, in denen die Anforderungen an die Haltung und Nutzung des Pferdes nicht erfüllt werden, sollte genau hinsehen und handeln.

Tierschutzvertrauensperson

Wer nicht direkt selbst einschreiten möchte, findet einen ersten und wichtigen Ansprechpartner in der Tierschutzvertrauensperson (TVP) des jeweiligen Reitvereins (sofern vorhanden) oder des Landes-, Kreis- oder Bezirksverbandes. Die TVP ist eine fachlich anerkannte Person, die in der Lage ist, das Problem sachlich anzusprechen und mit den betreffenden Personen eine Lösung zu erarbeiten. Sie soll bei entsprechenden Vorkommnissen in vermittelnder Weise einschreiten und kann im Weiteren zwischen verantwortlicher Person, Behörde (Amtstierarzt) und Verband vermitteln. Die Landesverbände können Auskunft darüber geben.

So detailliert wie möglich

Damit die TVP die Situation fachlich einschätzen und effektiv vorgehen kann, benötigt sie genaue Informationen zu Zeitpunkt, Ort, Vorgang sowie zu beteiligten Personen und Pferden. Eine Dokumentation mit Fotos oder Videoaufzeichnungen kann ebenso unterstützen und auch die Benennung von Zeugen kann zu einer besseren Beurteilung der Situation beitragen. Der Weg über die TVP ist zunächst der Versuch, ein Problem verbandsintern zu lösen. Dieser Ansatz schließt aber im Weiteren eine behördliche Verfolgung und Abklärung nicht aus.

FN und Amtstierarzt

Für die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit ihren Mitglieds- und Anschlussverbänden hat der Tierschutz oberste Priorität. Als Sanktionen bei tierschutzwidrigem Verhalten können Lizenzen wie zum Beispiel Trainer- und Turnierlizenzen aberkannt oder Ordnungsmaßnahmen wie Geldbußen oder Sperren verhängt werden. Die FN darf und kann jedoch nicht den gesetzlichen Vollzug des Tierschutzes vornehmen. Hierfür ist in Deutschland der Amtstierarzt des im Landkreis zuständigen Veterinäramtes verantwortlich. Er ist dazu angehalten, jeder Tierschutzanzeige nachzugehen und kann Auflagen erteilen. Diese können sich beispielsweise auf die Fütterung beziehen, freie Bewegung vorschreiben oder die Anwendung bestimmter Methoden verbieten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. In Situationen, in denen es um das Leben von Tieren geht, ist das Veterinäramt befugt, sich unverzüglich Zugang zu Stallungen oder Räumen zu verschaffen und zum Beispiel Tiere sofort einzuziehen, unter Umständen auch mit polizeilicher Hilfe.

Hinschauen, handeln!

Der Tierschutz und damit das Wohl des Pferdes stehen im Pferdesport über allen anderen Ansprüchen und Interessen. Jeder Einzelne kann tagtäglich effektiven Tierschutz leisten. Das Wissen über die Bedürfnisse und das Verhalten des Pferdes sind der Schlüssel dazu. Eine gute Ausbildung gemäß den FN-Richtlinien ist vor diesem Hintergrund gelebter (und gerittener) Tierschutz. Jeder, der von tierschutzwidrigen Zuständen oder Vorfällen weiß und nichts unternimmt, macht sich zumindest im moralischen Sinne mit schuldig. Schauen Sie also nicht weg! Die Pferde werden es Ihnen danken! Weitere Informationen, auch zu Regelwerken, Richt- und Leitlinien, die helfen können, tierschutzwidriges Verhalten zu beurteilen, gibt es auf der FN-Webseite unter www.pferd-aktuell. de/ausbildung/pferdehaltung/tierschutz.

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