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Pferdekauf: Ankaufsuntersuchungen im Blick

18 Bilder für das Glück der Erde?

Die Ankaufsuntersuchung (AKU) ist ein wichtiges Kriterium für den Pferdekauf. Der Umfang wird dabei vom Auftraggeber gemeinsam mit dem durchführenden Tierarzt definiert. Doch was macht Sinn und wie aussagekräftig kann die Untersuchung sein?

Im Röntgen-Leitfaden 2018 finden sich standardmäßig 18 Aufnahmen der Gliedmaßen, dazu gehören Huf und Zehe. Foto: Frank Sorge

„Eine Ankaufsuntersuchung besteht normalerweise aus der klinischen Untersuchung und wird dann je nach Wunsch durch weitere diagnostische Verfahren wie röntgenologische Untersuchung, Ultraschall, Endoskopie und so weiter ergänzt – es gibt hierbei eigentlich keine Grenze nach oben“, erklärt Dr. Ulrich Walliser, Leiter des tierärztlichen Zentrums für Pferde in Kirchheim. Mit einer Ankaufsuntersuchung wird der gegenwärtige gesundheitliche Zustand eines Pferdes beschrieben, eine konkrete Beurteilung der Nutzungsmöglichkeit für einen bestimmten Zweck findet dabei nicht statt. „Es wird nicht mehr von ‚bestanden‘ oder ‚durchgefallen‘ gesprochen. Der durchführende Tierarzt beschreibt lediglich die Befunde anhand eines Protokolls. Je nachdem, was der Käufer sich von dem Pferd erhofft, beziehungsweise für welchen Nutzen er es kaufen möchte, kann sich der Umfang einer AKU ändern. Auch das Alter des Pferdes spielt dabei eine entscheidende Rolle“, erklärt Dr. Walliser. Nachfolgend gibt es einen Überblick über die wichtigsten zur Auswahl stehenden Untersuchungen.

Klinische Untersuchung

Die klinische Untersuchung ist standardisiert und widmet sich der ganzheitlichen Begutachtung des Pferdes. Sie ist ein essenzieller, wenn nicht der wichtigste Bestandteil einer Ankaufsuntersuchung. Dabei kann allerdings immer nur der Ist-Zustand beschrieben und untersucht werden, es handelt sich also um eine Momentaufnahme. Prognosen finden innerhalb der Ankaufsuntersuchung nicht statt. Im Rahmen der klinischen Untersuchung begutachtet der durchführende Tierarzt den Allgemeinzustand des Pferdes, also den Ernährungs- und Pflegezustand. Er untersucht außerdem unter anderem das Herz-Kreislaufsystem. Das Herz wird mit einem Stethoskop abgehört, dabei kann neben der Herzfrequenz auch erhoben werden, ob Herzgeräusche hörbar sind, die zum Beispiel auf undichte Herzklappen hinweisen könnten.

Auch die Luftröhre sowie die Lunge werden auf diese Weise abgehört. Des Weiteren werden die Haut, das Fell, der vordere Teil der Maulhöhle mit den Schneidezähnen und die Augen untersucht. Außerdem werden die PAT-Werte kontrolliert, das bedeutet, der Puls und die Atemfrequenz werden ausgezählt sowie die Rektaltemperatur gemessen.

Außerdem wird das Pferd noch unter Belastung, also an der Longe, präsentiert. Hier werden neben dem Augenmerk auf den Bewegungsapparat auch das Herz- und Atmungssystem noch einmal während und nach der Bewegung überprüft. „Aufgrund des Umfangs einer Ankaufsuntersuchung und je nach Kaufpreis kann es Sinn machen, das Pferd in einer Klinik vorzustellen, weil dort verschiedene Fachabteilungen zu finden sind“, empfiehlt Prof. Dr. Theresia Licka von der veterinärmedizinischen Universität Wien. Weiterhin werden der Rücken und die Gliedmaßen mittels Palpation, also durch Fühlen und Abtasten, untersucht. Komplettiert wird die klinische Untersuchung durch das Vorführen des Pferdes im Schritt sowie im Trab und anschließende Beugeproben aller vier Gliedmaßen.

„Einmal vortraben, bitte!” So heißt es bei jeder Ankaufsuntersuchung. Foto: Stefan Lafrentz/FN-Archiv

Röntgenologische Untersuchung

2018 wurde die Einteilung der Röntgenklasse 1-4 durch den aktuellen Röntgen-Leitfaden der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) abgelöst. Seither hat sich viel getan bei Ankaufsuntersuchungen – eine röntgenologische Untersuchung richtet sich nun nach der Art und Weise der Befunde. Das macht vieles einfacher und vor allem eindeutiger, weiß auch Dr. Ulrich Walliser, der Fachtierarzt für Radiologie ist. „Früher wurden Befunde der Röntgenklasse 3 und 4 automatisch als Risikobefunde eingestuft. Solche Pferde sind also ‚durchgefallen‘ und wurden zum Beispiel nicht zu Auktionen zugelassen und der Wert war erheblich vermindert, obwohl diese Pferde vielleicht gar keine Probleme mit den Befunden hatten. In einer Studie mit zwei selektiven Erkrankungen konnten wir nachweisen, dass Pferde mit Röntgenklasse 2 nicht weniger häufig Lahmheitsanzeichen zeigten als Pferde der Röntgenklasse 3.“ Auf Basis diverser Studien und Erfahrungen aus der Praxis hat sich daraus der Röntgen-Leitfaden entwickelt. Dieser umfasst standardmäßig 18 Röntgenbilder. Der Leitfaden unterteilt nun in Befunde, bei denen ein Risiko, eine Lahmheit zu verursachen, nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann, und Befunde, die mit einem Lahmheitsrisiko behaftet sind, sogenannte Risikobefunde. Dadurch werden Käufer und Verkäufer entlastet. „Im sehr hohen Preissegment werden schnell auch 50, 60 Röntgenbilder gemacht. Ankaufsuntersuchungen haben in den letzten Jahren eine ganz andere Wertigkeit bekommen. Während früher häufig nur eine klinische Untersuchung gefordert wurde, wird der Anspruch immer höher.

Teilweise fordern Käufer regelrechte Gutachten, für die man letztlich auch haftet. Das ist sicher auch der Grund, warum viele Tierärzte gar keine Ankaufsuntersuchungen mehr durchführen“, erklärt die Spezialistin für Pferde Orthopädie, Prof. Dr. Theresia Licka. Standardmäßig geröntgt werden nach Röntgen-Leitfaden an den Vordergliedmaßen jeweils der Huf und die Zehe im 90°-Winkel. Das bedeutet, es wird eine seitliche Aufnahme erstellt. Außerdem wird der Huf mit 0° nach Oxspring geröntgt, was mithilfe des sogenannten Oxspringklotzes und einem Strahlengang von vorne nach hinten durchgeführt wird. An den Hintergliedmaßen wird die Zehe mit 90°, also seitlich, geröntgt. Das Sprunggelenk wird mit 0°, also mit einem Strahlengang von vorne nach hinten, und mit 45° und 135° geröntgt. Letztere kann man sich wie zwei schräge Aufnahmen vorstellen. Außerdem werden an den Hintergliedmaßen die Knie mit 90°, also seitlich, und 180° mit einem Strahlengang von hinten nach vorne geröntgt.

Besonderheit Rücken

Der Rücken wird innerhalb der Ankaufsuntersuchung standardmäßig nur durch Abtasten innerhalb der klinischen Untersuchung überprüft, im Röntgen-Leitfaden wird er nicht weiter beachtet. „Während Gliedmaßen unter sportlicher Reiterei vermehrt belastet werden und damit risikobehafteter sind, stellt es sich beim Rücken anders dar. Ein gut ausgebildeter Reiter kann den Rücken gezielter aufbauen und stärken, wodurch Rückenbefunde deutlich besser zu managen sind. Bei schlecht ausgebildeten und nicht ausbalanciert sitzenden Reitern spielen Befunde im Rückenbereich dafür eine größere Rolle – der Käufer sollte sich im Vorfeld einer Ankaufsuntersuchung also immer im Klaren darüber sein, zu welchem Zweck und Einsatz das Pferd gekauft werden soll und dies entsprechend kommunizieren. Daran sollte sich dann auch die AKU orientieren“, resümiert Dr. Ulrich Walliser.

Statistisch gesehen habe Befunde in Rücken- und Halsbereich zugenommen. Das liegt in erster Linie daran, dass diese Bereiche vermehrt nicht nur abgetastet, sondern auch geröntgt werden, obwohl der Rücken im Röntgenleitfaden nicht standardmäßig aufgenommen ist. Foto: Frank Sorge

Auf den Röntgenbildern kann der Spezialist mögliche Befunde identifizieren. Foto: Frank Sorge

Das Röntgen des Karpalgelenks gehört nicht zum Standard – gerade im hohen Preissegment werden jedoch häufig deutlich mehr Aufnahmen gemacht. Foto: Frank Sorge

Der Blick auf Jungpferde

Der Röntgen-Leitfaden der Gesellschaft für Pferdemedizin richtet sich nur an Pferde ab drei Jahren. Dabei bezieht sich dieser also standardmäßig auf Pferde, die in der Regel zumindest angeritten sind. Dennoch sollten auch Jungpferde beim Kauf eingängig untersucht werden. „Das Alter spielt bei einer Ankaufsuntersuchung natürlich immer eine Rolle, weil dadurch Befunde teilweise anders gewertet werden, röntgenologisch anders darstellen“, erklärt Dr. Ulrich Walliser. So kann die unterschiedliche Ausprägung der Wachstumsfugen eine Beurteilung erschweren, auch die Strukturen der Hufe verändern sich noch, was sich auf den Bewegungsablauf auswirken kann. Deshalb ist auch von einer Überprüfung der Gliedmaßen mittels Beugeprobe bei jungen Pferden abzusehen. Erschwert werden kann eine Ankaufsuntersuchung bei Jungpferden auch durch deren Ausbildungsstand und dadurch teils mangelnde Kooperativität. „Es wird problematisch, wenn ich ein Pferd nicht eingängig untersuchen kann. Das kann natürlich auch bei älteren Pferden vorkommen, wirkt sich aber natürlich nachteilig auf eine Untersuchung aus“, beschreibt Prof. Dr. Theresia Licka. Die Frage nach dem Interieur ist zwar keine medizinische, wurde aber von der Gesellschaft für Pferdemedizin wiederkehrend innerhalb der Begutachtung eines Pferdes diskutiert. Diese Entscheidung und Verantwortung liegt letztlich allein beim Käufer, der sein Können im Umgang mit dem Pferd realistisch einschätzen können sollte.

Eigene Zucht, eigenes Risiko?

„Noch interessanter ist der Blick auf die Hobbyzüchter, die ihr selbstgezüchtetes Pferd behalten möchten. Da erlebe ich es immer wieder, dass auf eine Untersuchung – in diesem Fall natürlich keine Ankaufsuntersuchung, sondern eine Sporteignungsuntersuchung – verzichtet wird. Es wird davon ausgegangen, dass ein Pferd, das selbst gezüchtet wurde, nichts hat. Das ist ein Trugschluss“, erklärt Pferdesportmedizinerin Prof. Theresia Licka. Eine Sporteignungsuntersuchung bietet vor allem den Mehrwert, dass der Besitzer erfährt, ob das selbstgezüchtete Pferd für die Belastung unter dem Reiter bereit ist. „Auch das Gebäude wird mit begutachtet. Hierbei sieht man enorme Unterschiede hinsichtlich der Haltung und der Art und Weise, wie das Pferd aufgewachsen ist. Jungpferde, die im Verbund, robust und mit so viel freier Bewegung wie möglich aufgewachsen sind, zeigen eine deutlich bessere Körperbeherrschung und ein besseres Körpergefühl. Dazu sind auch die Strukturen am Bewegungsapparat besser ausgebildet, Sehnen, Bänder und Knochen sind Belastungen bereits gewöhnt und nicht so anfällig“, erklärt die Expertin und appelliert an eine artgerechte Jungpferdehaltung.

Endoskopische Untersuchung der Atemwege

Bei der Bronchoskopie oder auch Atemwegsspiegelung werden Rachenbereich,Kehlkopf, Luftröhre sowie die Aufgabelung der Luftröhre in die beiden Hauptbronchien untersucht. Vor allem bei Verdacht auf Equines Asthma kann eine Bronchoskopie auch im Bereich der Ankaufsuntersuchung in Erwägung gezogen werden. Ein weiterer häufiger Grund für eine Bronchoskopie können Atemgeräusche sein, die beispielsweise bei ausgebundenem Longieren im Rahmen der klinischen Untersuchung auffallen oder durch den Vorbericht des Auftraggebers abgeklärt werden sollen.

Die Tierärztin hört Luftröhre, Herz und Lunge ab. Foto: Frank Sorge

Beugeproben der Gliedmaßen gehören zu einer Ankaufsuntersuchung dazu. Zuvor werden die Beine abgetastet. Foto: Stefan Lafrentz

Die Tierärztin hört Luftröhre, Herz und Lunge ab. Foto: Frank Sorge

Ultraschall-Untersuchung

Mittels Ultraschall können Organe und Weichteile eingehend untersucht werden, zum Beispiel bei Verdacht auf Sehnenschäden oder auf besonderen Wunsch des Auftraggebers einzelne Organe. „Zu einer klassischen Ankaufsuntersuchung gehören Ultraschalluntersuchungen zwar nicht dazu, aber interessant ist, dass über die Hälfte aller Lahmheiten im Bereich der Weichteile liegen und somit röntgenologisch gar nicht erfasst werden können“, beschreibt Dr. Ulrich Walliser, der auch FEI-Tierarzt ist.

Medikationskontrollen

Seit einigen Jahren wird es immer beliebter, Pferde auch auf Doping- bzw. Schmerz- oder Beruhigungsmittel zu testen. Dabei wird dem Pferd im Beisein aller Beteiligten mit einem offiziellen Testkit Blut oder Urin entnommen und das Behältnis im Nachgang versiegelt und zu einem Labor geschickt. Alternativ kann die entnommene Probe auch entsprechend eingefroren und sechs Monate vom Labor eingelagert werden, um diese bei einem Verdachtsfall zu prüfen. Entsprechende professionelle Testkits für Kaufuntersuchungen (sogenannte KU-Kits) kann der Tierarzt über darauf spezialisierte Labore beziehen.

Fazit

Art und Umfang einer Ankaufsuntersuchung können sehr unterschiedlich aussehen und das reguläre Protokoll aus klinischer und röntgenologischer Untersuchung kann je nach Absprache ergänzt werden. Daher ist es immer sinnvoll, sich mit einem Tierarzt seines Vertrauens zu beraten, Risiken abzuwägen und auch die eigenen Anforderungen an das Pferd und dessen Nutzung klar zu definieren. Dann steht dem Glück mit dem (neuen) Pferd am Ende hoffentlich nichts im Wege!

Lorella Joschko

Blick ins Auge: Auch das gehört zu einer Ankaufsuntersuchung. Foto: Stefan Lafrentz

Im Interview: Rechtsanwältin Unda Kristiane Küter

Ankaufsuntersuchungen aus juristischer Sicht

Eine durchgeführte Ankaufsuntersuchung ist das eine, doch was bringt diese, wenn es nach Kaufabwicklung zu Uneinigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer kommt? Wer hat welche Rechte? Rechtsanwältin Unda Kristiane Küter gibt im Interview mit dem PM-Forum Antworten.

PM-Forum: Inwieweit kann mich eine Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf schützen?

Unda Kristiane Küter: Die Ankaufsuntersuchung ist ein Gutachten des Tierarztes über den aktuellen Gesundheitszustand. Sie ist damit ein sehr sinnvolles Element, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Zumindest für den untersuchten Bereich ist weitestgehend davon auszugehen, dass am Untersuchungstag keine Beeinträchtigungen vorliegen. Sie stellt allerdings nur eine Momentaufnahme dar, kann keinen Anspruch für die Zukunft erheben und hat daher ihre Grenzen.

PM-Forum: Kann ich im Kaufvertrag Befunde bzw. Mängel aufgreifen und mich dagegen absichern?

Unda Kristiane Küter: Hier muss man zunächst zwischen Befunden und Mängeln unterscheiden. Ein tierärztlicher Befund ist nicht zugleich ein Mangel im Sinne des Rechts. Es geht darum, was mit dem Verkäufer im Hinblick auf Gesundheit und Nutzung vereinbart oder nicht vereinbart wurde. Man kann in einem Kaufvertrag alles vereinbaren, Garantien auf Befunde geben – das ist Vertragsfreiheit. Wir als Juristen haften letztlich auch für das, was wir beraten.

PM-Forum: Wie haftet der Tierarzt bei einer Ankaufsuntersuchung?

Unda Kristiane Küter: Grundsätzlich ist ein Tierarzt den tierärztlichen Sorgfaltsanforderungen unterworfen. Diese bestimmen sich nach dem Stand der tiermedizinischen Wissenschaft. Im Hinblick auf Ankaufsuntersuchungen hat die Gesellschaft für Pferdemedizin 2018 einen neuen Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung des Pferdes aufgestellt. Dieser Röntgen-Leitfaden umfasst 18 Röntgenaufnahmen. Ein Tierarzt ist aber nicht an diesen Standard gebunden und kann den Umfang einer Ankaufsuntersuchung mit dem Käufer oder Verkäufer ganz individuell definieren. Zum Schluss gilt aber: Er schuldet eine fehlerfreie Befunderhebung. Wenn er etwas übersieht, was er hätte feststellen müssen, kann er sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet sein.

PM-Forum: Was passiert, wenn ein Mangel nach dem Kauf festgestellt wird?

Unda Kristiane Küter: Dann ist zu prüfen, ob der Verkäufer dafür aufgrund des Kaufvertrages einzustehen hat. Diesem ist in der Regel zeitnah Gelegenheit zu geben, sich selbst zu vergewissern, ob der Mangel vorliegt und dies auch schon bei Übergabe des Pferdes der Fall war. Wenn sich der Mangel erst später bemerkbar macht, aber davon auszugehen oder bewiesen ist, dass er beim Kauf schon vorhanden war, hat der Verkäufer das Recht, den Mangel zu beseitigen. Gelingt dies nicht, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder aber den Kaufpreis zu mindern.

PM-Forum: Würden Sie eine Ankaufsuntersuchung vor einem Kauf empfehlen?

Unda Kristiane Küter: Eine tierärztliche Untersuchung des Pferdes vor dem Kauf ergibt natürlich Sinn! Art und Umfang würde ich aus Käufersicht immer mitbestimmen, auch in die Tierarztwahl sollte ich miteingebunden sein.

Das Interview führte Lorella Joschko.

Was bringt eine Ankaufsuntersuchung aus juristischer Sicht? Foto: Frank Sorge

Unda Kristiane Küter. Foto: Monika Kaup/FN-Archiv

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