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Recht mit Expertin Dr. Constanze Winter
Sicher unterwegs mit der Reitbeteiligung
Bevor die Reitbeteiligung mit dem Pferd loszieht, sollten rechtliche Fragen geklärt sein. Foto: Thoms Lehmann/FN-Archiv
Frage: Für mein Pferd bin ich derzeit erstmals auf der Suche nach einer Reitbeteiligung. Mein Pferd ist zwar brav, aber passieren kann ja immer etwas und daher frage ich mich, wie ich mich rechtlich absichern sollte, wenn ich andere Personen mein Pferd betreuen und auch reiten lasse? Bisher haben sich auf meine Anzeige hin außerdem vor allem minderjährige Jugendliche gemeldet. Gibt es hier noch spezielle Dinge zu beachten?
Es ist wichtig und richtig, dass Sie sich bei Suche nach einer Reitbeteiligung auch über die Themen Haftung und Versicherung Gedanken machen. Denn grundsätzlich müssen Sie damit rechnen, dass Sie als Pferdebesitzerin erstmal für Schäden an Personen und Gegenständen haften, die ihr Pferd verursacht. Nun gibt es aber einige Ausnahmen und natürlich Versicherungen, mit denen Sie sich schützen können und sollten.
Richtig versichert
Bevor Sie eine Reitbeteiligung mit ihrem Pferd „losziehen“ lassen, sollten Sie sicherstellen, dass ein hinreichender Versicherungsschutz besteht. So sollten Sie überprüfen, ob Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung das Fremdreiterrisiko mit einschließt und wenn nicht, unbedingt nachbessern. Da unter dem Fremdreiterrisiko teilweise nur die gelegentliche Nutzung des Pferdes durch andere Personen verstanden wird, muss bei einer Reitbeteiligung darauf geachtet werden, dass dieses auch bei der regelmäßigen Nutzung versichert ist. Je nachdem, in welchem Umfang eine Reitbeteiligung einerseits zur Nutzung des Pferdes berechtigt ist und sie sich andererseits an den Kosten für die Versorgung des Pferdes beteiligt, werden Reitbeteiligungen mitunter im rechtlichen Sinne als Mithalter des Pferdes aufgefasst. Sie kann dann für Schäden haften, die das Pferd gegenüber Dritten verursacht. Die Reitbeteiligung sollte deshalb entweder eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen oder in Ihre bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung mitaufgenommen werden. Wichtig: Im zweiten Fall müssen Sie Ihrer Reitbeteiligung die Möglichkeit geben, die Versicherungsunterlagen einzusehen, denn schließlich muss sie die Deckungssumme und ihre Pflichten aus dem Versicherungsvertrag kennen.
Auf der sicheren Seite
Da es selbst im Umgang mit dem bravsten Pferd zu Unfällen kommen kann, sollte für eine Reitbeteiligung eine Unfallversicherung abgeschlossen werden – gleiches gilt übrigens für Sie als Eigentümer. Nur so besteht auch ein Versicherungsschutz, wenn man selbst als Person Schäden bei einem Unfall davonträgt. Natürlich sind es nicht zwangsläufig Sie, die diese Versicherung abschließen müssen, sondern Sie können Ihre Reitbeteiligung beispielsweise vertraglich dazu verpflichten, es zu tun. Generell ist dazu zu raten, mit einer Reitbeteiligung einen Vertrag abzuschließen und darin Rechte und Pflichten beider Parteien zu regeln. Denn klare Absprachen helfen dabei, Streit zu vermeiden und schriftlich dokumentiert kann man sich nicht nur selbst besser an die Vereinbarung erinnern, sondern im Notfall auch beweisen, worauf man sich zu Beginn geeinigt hat.
Vertrag: Das steht drin
Die inhaltlichen Regelungsmöglichkeiten in einem schriftlichen Vertrag zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung sind vielfältig. Sie sollten dabei beispielsweise an folgende Fragen denken.
- Reiten: Wie oft darf die Reitbeteiligung das Pferd reiten? Am besten legt man hier gleich die konkreten Wochentage fest. Gibt es Beschränkungen, in welcher Art oder Disziplin oder wo die Reitbeteiligung das Pferd reiten dard? Darf Sie das Pferd beispielsweise nur leicht dressurmäßig arbeiten, nicht jedoch springen? Darf Sie es nur auf den Bewegungsflächen der Reitanlage reiten, nicht jedoch im Gelände? Darf die Reitbeteiligung das Pferd selbstständig oder nur im Reitunterricht reiten? Darf Sie mit dem Pferd an Turnieren oder anderen Veranstaltungen teilnehmen? In der Regel geht das nur nach vorheriger Rücksprache, damit der Einsatz des Pferdes sinnvoll und tiergerecht koordiniert werden kann.
- Versorgung des Pferdes: In welcher Form muss sich die Reitbeteiligung an der Pflege des Pferdes und ggf. auch der Box und der Anlage beteiligen? Hier geht es um Tätigkeiten wie Putzen, Misten, Füttern, Koppeldienst etc. Wie ist bei einer Krankheit des Pferdes zu verfahren? Hier sollten Informationswege geregelt werden, aber auch, ob beispielsweise die Reitbeteiligung einen und wenn ja ggf. welchen Tierarzt beauftragen darf. Wie wird mit Urlaubszeiten oder Krankheitstagen umgegangen? Hier wird üblicherweise geregelt, bis wann spätestens Bescheid gesagt werden muss. Auch der Verweis auf Nutzungs- und Betreuungspläne ist üblich.
- Kosten: Bezahlt die Reitbeteiligung ein Entgelt für die Nutzung des Pferdes? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder: Beteiligt sich die Reitbeteiligung an den Haltungskosten (Futter, Tierarzt, Schmied, Versicherung etc.) des Pferdes? Wann sind diese Zahlungen fällig?
- Besonderheiten des Pferdes: Im Vertrag sollten auch Besonderheiten des Pferdes dokumentiert werden. Ist es zum Beispiel schmiede- und verladefromm oder geländeerfahren? Neigt es dazu nach anderen Pferden auszuschlagen? Hat es Allergien oder andere gesundheitliche Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen?
- Versicherung: Wer ist für welche Versicherung verantwortlich?
Weiterhin ist es möglich, sich auf eine Vertragsdauer zu einigen, wenn man das möchte und/oder beiderseits eine Kündigungsfrist festzulegen.
Besonderheit Minderjährige
Sie fragen auch danach, was man bei einer minderjährigen Reitbeteiligung beachten muss. Zunächst einmal liegt auf der Hand, dass sich diese nicht selbstständig vertraglich verpflichten kann. Deshalb kommen hier die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ins Spiel. Sie müssen einwilligen, denn sonst ist der Vertrag schwebend unwirksam. Gerade bei Minderjährigen ist ein Vertrag auch deshalb sinnvoll, weil die Eltern umfassend über Rechte und Pflichten durch die Reitbeteiligung informiert sein und wissen sollten, was ihr Kind im Rahmen der Reitbeteiligung tut. Bei jüngeren Kindern und Teenagern sollte man mit den Eltern auch klären, welche Betreuungspersonen dabei sind, wenn sie mit dem Pferd umgehen. Hier kann es auch sinnvoll sein festzulegen, dass das Pferd nur im Reitunterricht geritten werden darf. Gerade bei Minderjährigen sollte man sowohl zum Schutz des Pferdes aber auch der Minderjährigen selbst genau auf deren hippologische Ausbildung achten. So kann man das Vorliegen eines Pferdeführerscheins oder bestimmter Reitabzeichen verlangen oder gemeinsam mit der Reitbeteiligung auf solche Abzeichen hinarbeiten. Natürlich ist es auch sinnvoll, die Minderjährigkeit der Reitbeteiligung gegenüber der Versicherung anzuzeigen und zu klären, dass der Versicherungsvertrag hier keine Ausschlussklausel enthält.
Dr. Constanze Winter. Foto: FN-Archiv
Die Expertin
Dr. Constanze Winter ist als Justiziarin bei der FN für alle rechtlichen Fragen und Themen zuständig.
Frage an die FN-Experten
Ausbildung, Haltung, Fütterung, Gesundheit, Turniersport oder Recht? Sie haben zu einem der Themenbereiche auch eine Frage an die FN-Experten? Dann senden Sie uns diese gerne mit dem Betreff „Rubrik Leser fragen“ per E-Mail an pm-forum@fn-dokr.de. Die Redaktion beantwortet ausgewählte Fragen im Magazin.
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