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Versicherungen rund ums Pferd

Klug ist, wer vor Schaden schützt?

Allein die monatliche Unterhaltung eines Pferdes verschlingt viel Geld. Wenn das Tier dann plötzlich einen Schaden verursacht oder aufgrund einer Krankheit eine schwindelerregend hohe Tierarztrechnung ins Haus flattert, treten schnell finanzielle Probleme auf. Im Vorfeld abgeschlossene Versicherungen können in solchen Fällen helfen und den eigenen „finanziellen Schaden“ begrenzen. Aber im Versicherungsdschungel geht der Überblick schnell verloren: Welche Versicherungen sollten abgeschlossen werden, welche sind optional? Und worauf ist bei Abschlüssen zu achten?

Im Idealfall haben Pferd und Mensch gemeinsam eine schöne Zeit. Damit sie diese auch unbeschwert genießen können, sollte das Thema Versicherungen für beide geklärt sein. Foto: Christiane Slawik

Über die Notwendigkeit einiger Versicherungen lässt sich diskutieren, auf die Tierhalterhaftpflicht sollte jedoch keinesfalls verzichtet werden. Anders als für Hunde ist diese für Pferde zwar keine Pflicht, ein Muss ist sie für jeden privaten Pferdebesitzer dennoch. Warum? Nun, dafür ist ein kleiner juristischer Exkurs notwendig. Die Haftung des Tierhalters ist in dem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Dieser unterscheidet zwischen Nutz- und Luxustier als Schadensverursacher. Vom Nutztier spricht man, sofern es überwiegend dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters dient. Der Halter kann in diesem Fall einer Haftung entgehen, indem er beweist, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres sorgfältig gehandelt hat oder der Schaden auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre. Das Reitpferd des privaten Halters wird von dem Gesetz dagegen als Luxustier eingestuft. Und das hat weitreichende Folgen: Selbst wenn der Halter seiner Sorgfaltspflicht nachkommt, haftet er für durch das Pferd entstandene Schäden vollumfänglich.

Reißt sich das Pferd los und richtet dabei einen Schaden an, kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung zum Zuge. Foto: Christiane Slawik

Wer den Schaden hat

Ein Beispiel, um die Bedeutung dieser Einstufung klarzustellen: Nachts geht ein Fremder auf die Weide. Das Pferd erschrickt sich und tritt der Person auf den Fuß, die sich diesen bricht – die Schadensersatzansprüche landen vollumfänglich beim Halter. „Genau in solchen Fällen greift die Tierhalterhaftpflicht“, sagt Versicherungsexperte Thoms Lehmann, der im Kreis Warendorf als Berater tätig ist. Er weiß: „Alle Versicherer übernehmen eine pauschale Summe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Schutz greift etwa bei Mietsach- sowie Flurschäden oder auf Turnieren.“ Wichtig: Nur der fremde Schaden wird von der Versicherung erfasst. „Tritt das Pferd beim Ausladen gegen das eigene Auto, muss die Reparatur selbst bezahlt werden“, sagt Lehmann und fügt hinzu: „Ebenso können die Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit schon mal verweigern“. Bei Vereinen und Gewerbebetrieben tritt übrigens die Betriebs- an die Stelle der Tierhalterhaftpflicht. Diverse Unternehmen bieten dabei auf die Pferdehaltung zugeschnittene Policen an.

Besonderheit: Reitbeteiligung

Ein Gros der Versicherer sichert das Risiko der Reitbeteiligung im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht ab. Schäden, die also während der Reitbeteiligung entstehen, werden übernommen. „Kompliziert kann es werden, sobald die Reitbeteiligung selbst verletzt wird“, erklärt Lehmann. Aufgrund der ständigen Pflege verliere sie nämlich den Status eines Dritten, was zur Folge haben könne, dass die Versicherung nicht einspringt. Warum könnte? Nun, bei einigen Versicherern werden die Schäden an der Reitbeteiligung durch die Tierhaftpflicht mitabgedeckt, bei anderen nicht. Daher lohnt sich an dieser Stelle eine genauere Recherche. Was früher dagegen extra abgeschlossen werden musste, gehört mittlerweile bei nahezu allen Versicherern zum Basis-Leistungsprogramm: das Risiko des Fremdreiters. Was ist darunter genau zu verstehen? Ein Fremdreiter kann ein Freund sein, der in unregelmäßigen Abständen und unentgeltlich das Pferd reitet. Verursacht das Pferd nun einen Schaden an einer Sache, einem Dritten oder an dem Fremdreiter selbst, greift der Versicherungsschutz.

Zahlt die Versicherung, wenn der Reitbeteiligung im Umgang mit dem Pferd oder beim Reiten etwas passiert? Diese Frage gilt es unbedingt zu klären. Foto: Stefan Lafrentz

Ein absolutes No-go: Reiten ohne Reithelm! Kommt es zu einem folgenschweren Sturz, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Foto: Christiane Slawik

Darf es etwas mehr sein?

Neben diesen Basis-Leistungen bieten die Unternehmen weiterführende Pakete an. Welche Leistungen in diesen inkludiert sind, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Oft enthalten die teureren Tarife einen längeren Versicherungsschutz bei vorrübergehenden Auslandsaufenthalten, eine höhere Forderungsausfalldeckung oder einen Schutz für Schäden aus dem gewollten Deckakt. „Welche zusätzlichen Leistungen im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht letztendlich sinnvoll sind, hängt immer von der eigenen Situation ab. Hier sollte man abwägen und sich beraten lassen“, sagt Versicherungsexperte Lehmann.

Von Tarif zu Tarif unterscheiden sich ebenfalls die pauschalen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögenschäden: Im sogenannten Basis-Tarif liegen diese zwischen fünf bis 15 Millionen Euro, in den weiterführenden Varianten bei bis zu 50 Millionen Euro. Alles Summen, die auf den ersten Blick hoch erscheinen. Aber eben nur auf den ersten Blick, denn Unfälle mit Pferden können tatsächlich immense Schadensersatzansprüche entstehen lassen: Ein Pferd erschrickt sich in der Stallgasse und rennt daraufhin einen 20-jährigen Mann um. Dieser erleidet schwerwiegende Verletzungen, kann deshalb sein Leben lang nicht mehr arbeiten und ist auf professionelle Pflege angewiesen. „In solchen Fällen summiert sich der ‚finanzielle Schaden‘ flott auch mal über zehn Millionen Euro“, weiß Lehmann.

OP-Kostenversicherung

Das Pferd steht unruhig im Stall, versucht, sich selbst gegen den Bauch zu treten. Der Verdacht auf Kolik bestätigt sich beim Tierarzt – es muss operiert werden. Wenige Tage später flattert die Rechnung ins Haus: ein mittlerer vierstelliger Betrag. „Tierarztrechnungen verschlingen oftmals viel Geld, manchmal sogar soviel, dass schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden müssen. Eine OP-Kostenversicherung hilft da“, sagt Lehmann. Nahezu jede große Versicherung hat sie im Angebot, doch das Leistungsspektrum der einzelnen Tarifpakete unterscheidet sich – für Schönheitsoperationen oder Kastrationen zahlt unterdessen keine.

Geht es fürs Pferd auf den OP-Tisch, schnellen die Kosten für den Besitzer in die Höhe. Froh ist, wer hier eine Versicherung oder das nötige Geld beiseitegelegt hat. Foto: Stefan Lafrentz

Auf Leistungsprogramm achten

Worin sich die Pakete unterscheiden? Nun, bei einigen Versicherungen wird im Basis-Tarif nur ein gewisser Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) übernommen. Andere Anbieter haben eine Jahreshöchstentschädigung oder begrenzen die Leistungsübernahme bestimmter Operationen auf einen gewissen Betrag. „In der günstigsten Variante zahlt die Versicherung nicht für alle Operationen, Eingriffe aufgrund von Koliken gehören jedoch zum Standardpaket“, ordnet der Versicherungsexperte ein.

Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sollte man auf jeden Fall einen Blick auf die Wartezeiten und den Passus bezüglich Vorerkrankungen richten. „Bei allen Anbietern existiert eine Wartezeit“, weiß Lehmann, „das heißt, sie haften nicht von Vertragsunterzeichnung an, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.“ Bei Kolik-Operationen beträgt die Wartezeit zumeist weniger als einen Monat, bei Eingriffen aufgrund von Krankheit zwischen drei und sechs Monaten, bei notwenigen Operationen nach einem Unfall springen einige Versicherer dagegen sofort ein.

Der Experte zum Thema Versicherungen rund ums Pferd: Thoms Lehmann. Foto: R+V

Kosten einschätzen

Letztendlich ist festzuhalten, dass eine OP-Kostenversicherung allemal sinnvoll ist. Zwar schützt sie nicht vor allen Kosten, jedoch sorgt sie für ein kleines finanzielles Polster. „In welchem Umfang man eine solche Versicherung abschließen möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden“, sagt Lehmann. Die Kosten für das Basis-Paket reichen von unter zehn Euro pro Monat bis hin zu etwa 20 Euro. Umfangreichere Tarife liegen durchschnittlich bei etwa 30 Euro pro Monat.

Noch einen Tick weiter geht die Pferdekrankenversicherung. Bei dieser werden ambulante und stationäre Behandlungen bis zu einem bestimmten Satz der GOT übernommen. Für Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen gewähren die Versicherer zumeist einen Zuschuss. Diese nahezu Rund-um-Übernahme hat jedoch ihren Preis: Der monatliche Beitrag liegt durchschnittlich bei über 150 Euro.

Streitpunkt Unfallversicherung

Reiten ist keineswegs ungefährlich. Ein Sturz ist schnell passiert, und kann immense Folgen für das weitere Leben haben – Stichwort Querschnittslähmung. Die Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden am Halter selbst bekanntlich nicht auf. „In solchen Fällen ist es dann gut, im Vorfeld eine Unfallversicherung abgeschlossen zu haben“, empfiehlt der Versicherungsexperte. Zuerst gilt es aber zu klären, was Versicherungen als Unfall werten. Hier liefert „PAUKE“ die Erklärung: Plötzlich – von außen – unverhofft – auf den Körper – einwirkend.

Auf dem Markt gibt es extra Angebote für Reiter. Ein Vorteil dieser ist, dass sich die Versicherungen oftmals auf das Pferd beziehen und somit auch für Schäden aufkommen, wenn ein anderer Reiter auf dem Tier sitzt – in diesem Fall könnte jedoch auch die Tierhalterhaftpflicht einspringen. Nachteil ist allerdings, dass diese speziellen Policen eben auch nur greifen, wenn der Unfall beim Reiten passiert ist.

Wer anderen Unterricht gibt – und sei es nur gelegentlich – sollte eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung haben. Foto: Stefan Lafrentz

Eine herkömmliche private Unfallversicherung bietet derweil einen Schutz gegen Unfälle aller Art, weltweit und 24 Stunden. Beim Abschluss der Unfallversicherungen – egal, ob es sich um eine allgemeine oder eine spezielle für Reiter handelt – sollte auf die Grundsumme geachtet werden. Je höher diese ist, desto besser. Außerdem sollte ein Blick auf die Einschränkungen geworfen werden: Zahlt der Anbieter beispielsweise vollständig, wenn ich ohne Reithelm oder Sattel geritten bin? Für Berufssportler gelten die privaten Unfallversicherungen unterdessen nicht. Für diese bieten die Versicherer extra Policen an.

Infobox: Reitlehrerhaftpflicht

Reitlehrer und Bereiter sollten sich mit einer Reitlehrerhaftpflicht absichern. Schließlich haften sie vollumfänglich, wenn der Schüler aufgrund schuldhaftem Verhalten oder Unterlassen des Reitlehrers Schäden erleidet. Versicherungen leisten dann in Fällen, die sich während des praktischen und theoretischen Unterrichts, bei Ausritten oder bei Ausflügen ereignet haben. Eine private Reitlehrerhaftpflicht ist übrigens keinesfalls nur etwas für hauptberufliche Lehrer: Denn wer Unterricht gibt – auch nur gelegentlich – und dafür Geld oder einen geldwerten Vorteil erhält, haftet für Schäden an Reiter oder Pferd. An dieser Stelle sei auch die Betriebshaftpflicht erwähnt. Oft ist es über diese nämlich möglich, den Reitlehrer mitzuversichern.

Übrigens: Den Schüler einen Haftungsauschluss bezüglich Personenschäden unterzeichnen zu lassen, schützt keinesfalls gegen alle Ansprüche. Denn ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden an Personen, die auf Fahrlässigkeit beruhen, ist in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle unwirksam.

Risiko Transport

Die Pferdetransportversicherung ist ebenfalls eine Überlegung wert: Ein Unfall auf dem Weg von A nach B ist schließlich schnell passiert. Die meisten Anbieter sichern dann Schäden im Falle der Nottötung oder des Todes aufgrund des Unfalls ab. Ob man diese Versicherung dagegen dauerhaft benötigt, hängt von den eigenen Verhältnissen ab. Fährt man viel auf Turniere, kann sie sinnvoll sein. Bei solchen langfristigen Abschlüssen greift die Versicherung dann teilweise auch, wenn das Pferd „nur“ Verletzungen erlitten hat. Steht das Pferd dagegen meistens auf der heimischen Weide, gibt es die Möglichkeit, auf kurzfristige Transportversicherungen zurückzugreifen. „Die Kosten für diese variieren abhängig von der Kilometerzahl und der gewählten Versicherungssumme“, sagt Lehmann.

Übrigens: Persönliche Mitglieder der FN genießen mit Bezahlung des Mitgliedsbeitrages automatisch einen Versicherungsschutz bei der R+V: die sogenannte Transportmittelunfallversicherung. „Diese tritt ein, wenn das im Eigentum eines Persönlichen Mitglieds stehende Pferd während des Transports durch einen Unfall zu Tode kommt oder notgetötet werden muss“, sagt Lehmann. Die Leistung ist dabei auf 15.000 Euro pro Jahr und PM begrenzt.

Mit wertvoller Fracht unterwegs: Eine Transportmittelunfallversicherung sichert das Pferd gegen Schäden während der Fahrt im Anhänger ab. Foto: Jana Gerstenkorn/FN-Archiv

Horror für jeden Pferdebesitzer: ein schlimmer Unfall mit dem Pferdeanhänger. Gut, wenn man sich in einer solchen Situation nicht auch noch um seine Versicherung sorgen muss. Foto: Christiane Slawik

Das Pferdeleben versichern

Ebenfalls automatisch mit der Beitragszahlung erhalten Persönliche Mitglieder der FN eine Tierlebenversicherung: Sobald ein Pferd oder Fohlen durch einen Wolfsbiss oder -riss stirbt beziehungsweise getötet werden muss, entschädigt die R+V Versicherung den Besitzer mit einem Jahreslimit von bis zu 15.000 Euro. Ansonsten werden Tierlebenversicherungen von einigen Unternehmen angeboten, wobei diese meist mehrere Tarife im Programm haben. In der kostengünstigsten Variante werden der Tod beziehungsweise die Nottötung infolge eines Unfalls, Brands, Blitzeinschlags oder einer Explosion abgedeckt. Außerdem umfasst die Basis-Version den Tod infolge Diebstahls, Raubs und Abschlachten in diebischer Absicht. In den teureren Varianten leisten die Versicherungen beispielsweise zusätzlich bei Tod aufgrund von Krankheit oder Trächtigkeit und Geburt bei Stuten.

Genau hinschauen lohnt

Meist greift der Schutz dann nicht nur im Falle des Todes, sondern auch wenn eine dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren infolge eines Unfalls oder einer Krankheit eintritt. „Vor dem Abschluss eines solchen Pakets sind jedoch die Leistungsausschlusskriterien genau zu lesen“, rät Lehmann. Wenn das Pferd an Vielseitigkeitsprüfungen teilnimmt, schließen die Anbieter eine Leistung im Falle der dauernden Unbrauchbarkeit beispielsweise aus. Außerdem dürfen die Pferde bei teureren Tarifen oftmals ein gewisses Höchstalter nicht überschritten haben.

Nico Nadig

Genau hinschauen lohnt: Bei der Tierlebenversicherung schränken viele Versicherer ihre Leistung ein, so zum Beispiel für den Fall, dass das Pferd durch einen Unfall beim Vielseitigkeitsreiten dauerhaft sportuntauglich wird. Foto: Christiane Slawik

PM-Rabatt bei der R+V

Persönliche Mitglieder erhalten bei der R+V Versicherungen rund ums Pferd zu Sonderkonditionen und sparen so bis zu 15 Prozent, zum Beispiel auf eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

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