Transport: Sicher starten, gesund ankommen

Wenn Pferde eine Reise tun…

Ob Urlaub mit dem eigenen Pferd, Turnierbesuch, Ausritt in der Nachbarschaft oder die Fahrt zur Tierklinik – Pferde müssen sicher verladen werden, ohne Stress die Fahrt bewältigen und gesund am Ziel ankommen. Wer nur sehr selten ein Pferd verlädt oder transportiert, für den ist das mitunter eine aufregende Angelegenheit, bei der auch manches schief gehen kann: Tipps für den sicheren Transport.

Ruhe und Gelassenheit des Menschen sind unbedingte Voraussetzungen für das sichere Verladen.

Grundsätzlich sollte sich jedes Pferd verladen und transportieren lassen. Es gehört einfach zur Grundausbildung eines jeden Pferdes und muss geübt werden. Deshalb werden schon im FN-Basispass Pferdekunde entsprechende Kenntnisse vermittelt. Die immer wieder beobachteten Probleme basieren meistens auf mangelnder Routine von Pferd und Mensch, einem nicht ausreichenden Vertrauensverhältnis des Pferdes zum Menschen, einer nicht klar definierten Rollenverteilung zwischen beiden oder schlicht auf mangelnden Kenntnissen des Menschen. Ähnlich wie beim Reiten, ist auch beim Verladen und Transportieren eher der Mensch als das Pferd Ursache für Probleme.

Gerade wer nur sehr selten ein Pferd transportiert, sollte deshalb vor der geplanten Fahrt das Verladen mehrfach üben und bei der Zeitplanung berücksichtigen, dass das Pferd vielleicht nicht innerhalb von einer Minute auf dem Hänger steht. Kommt zusätzlich zum Verladestress noch Zeitdruck hinzu, wird die Situation erfahrungsgemäß nicht einfacher.

Wenn mehrere Pferde transportiert werden, sollte man nur gleichgeschlechtliche Pferde oder Wallache und Stuten nebeneinander stellen. „Hengste sind nach der EU-Verordnung zum Schutz von Tieren getrennt von Stuten zu transportieren. Also einzeln in Pferdeanhängern oder im LKW mit entsprechender Trennung in Transportabteile“, erklärt Dr. Michael Düe, Leiter der FN-Abteilung Veterinärmedizin und Tierschutz. Dieses grundsätzliche Gebot gilt allerdings nicht, wenn die Pferde, Hengste und Stuten, aneinander gewöhnt und miteinander verträglich sind. Werden Stuten mit Fohlen transportiert, sollte immer ein Fohlengitter an der Verladeklappe angebracht und die seitliche Tür sicher verschlossen sein, damit das Fohlen keine Chance hat, den Hänger während der Fahrt zu verlassen.

Manchmal braucht man etwas Geduld, bis das noch unerfahrene Pferd auf den Hänger geht.

Grundregeln beim Verladen

Bei schwierig zu verladenden Pferden hilft es, die Trennwand breit zu stellen oder zwei Longen als Einstiegshilfe zu benutzen. Auch kann man den Hänger so positionieren, dass das Pferd nicht links oder rechts am Einstieg vorbeilaufen kann. Der Pferdeführer sollte beim Verladen das Pferd nicht anschauen, sondern nach vorn gucken. Anhand dieser Körpersprache kann das Pferd leichter erkennen, in welche Richtung es gehen soll.

Der Pferdeführer darf sich beim Verladen niemals den Strick um die Hand oder die Finger wickeln.

Befindet sich das Pferd auf dem Hänger, muss immer zunächst die rückwärtige Abschlussstange eingehängt werden, bevor das Pferd angebunden wird.

Zum Anbinden stets einen Strick mit Panikhaken nutzen und diesen mit einem Sicherheitsknoten befestigen, der durch Ziehen am Strickende rasch gelöst werden kann. Die Pferde so anbinden, dass sie mit der Kopf-Hals-Partie noch genügend Bewegungsfreiheit haben, um sich auszubalancieren.

Beim Abladen wird immer erst der Strick gelöst, bevor die Verladeklappe und die hintere Stange geöffnet werden.

Sowohl beim Auf- wie beim Abladen ist darauf zu achten, dass die seitlichen Verschlusshebel der Klappe nicht überstehen, um Verletzungen zu verhindern, falls das Pferd neben die Klappe tritt.

Sowohl die vordere wie die hintere Stange müssen während der Fahrt mit Splinten gesichert sein. Gut ist es, ein oder zwei Ersatzsplinte mitzuführen.

Die Pferdebeine und -hufe sollten mit geeigneten Gamaschen oder Hufglocken geschützt werden. Keine zu dicke Decken benutzen, da manche Pferde beim Transport schnell schwitzen. Die Transportdecke muss gegen Verrutschen gesichert sein.

Absolut gefährlich ist es, Pferde mit eingeschraubten Stollen zu verladen. Während der Fahrt bestehen erhöhte Verletzungsrisiken und beim Abladen können die Pferde an der Klappe hängen bleiben. Auch wird dadurch der Boden des Hängers unnötig strapaziert.

Beim Transport, insbesondere bei Reisen mit dem Pferd, sollte eine „Notfallapotheke“ mit Desinfektionsmitteln (Blauspray oder Betaisodona als Lösung) und Verbandsmaterial mitgeführt werden. Außerdem: Futter- und Tränkeimer, genügend Heu und bei längeren Fahrten auch Kraft- oder Saftfutter, Ersatzstrick und Ersatzhalfter.

Sinnvoll ist es, neben einem Ersatzrad auch einen Wagenheber speziell für Anhänger dabei zu haben, da viele normale PKW-Wagenheber bei Anhängern nicht eingesetzt werden können.

Langfristig schädlich für den   An­hängerboden:  Permanentes  Abstellen des Hängers auf Grasflächen beschleunigt wegen der ständigen Feuchtigkeit die Verrottung.

Keine Sedierung!

Den Pferden wohlmeinend den Transport mit einem Beruhigungsmittel angenehmer machen zu wollen, ist ein schwerer Fehler. Düe erläutert: „Pferde dürfen zu Transportzwecken grundsätzlich nicht sediert werden. Es sei denn, es ist erforderlich, um das Wohlbefinden der Pferde zu gewährleisten und selbst dann nur unter tierärztlicher Kontrolle. Oder das Pferd hat eine akute Verletzung oder Erkrankung und muss zum Tierarzt gebracht werden. Unruhige Pferde für das Verladen und die Fahrt zu sedieren, ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich, weil das Pferd dann in seiner Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist und das Unfallrisiko deutlich steigt. Auch kranke Pferde dürfen nicht transportiert werden, es sei denn zu Behandlungszwecken.“

Heunetz immer dabei

Grundsätzlich sollte bei jeder Fahrt ein gut gefülltes Heunetz mitgeführt werden. Die Möglichkeit zu fressen, lenkt die Pferde ab und vermindert den Transportstress. Besonders bei längeren Fahrten ist dies wichtig. Der Verdauungsapparat des Pferdes ist auf eine möglichst gleichmäßige Futteraufnahme ausgerichtet. Unterbleibt diese über Stunden, wirkt sich das negativ auf die Verdauungsorgane aus, was im schlimmsten Fall zu einer Kolik führen kann. Die Tierschutztransportverordnung sieht auch vor, dass sich bei Transporten von mehr als acht Stunden sowie beim Transport von Fohlen unter vier Monaten mit Stuten immer auf dem Boden des Hängers Einstreu befindet. Dies soll die Rutschfestigkeit erhöhen und die Pferde zudem animieren, auch auf dem Hänger zu urinieren. Bei längeren Fahrten oder Aufenthalten auf dem Hänger ist auch das eine Maßnahme zur Stressvermeidung. Neben dem permanenten Angebot an Heu müssen bei Langstreckenfahrten auch Pausen zum Tränken der Pferde gemacht werden.

Literaturtipp

Handbuch Tiertransporte und speziell die Anlagen ab Seite 23. Einsehbar auf den verschieden Internetseiten der zuständigen Länderministerien und Landkreise.

Hier einsehbar

Wie beim Großen Preis

Apropos Stress: Jeder Transport bedeutet für Pferde ein gewisses Maß an Stress. Untersuchungen in Frankreich haben gezeigt, dass selbst für transporterfahrene Pferde bei Langstreckenfahrten die stressbedingten Werte für Hämatokrit, Laktat oder PH-Wert ähnlich hoch sind wie bei Pferden, die gerade einen Großen Preis hinter sich haben. Deshalb gilt es beim Transport alles zu vermeiden, was zu unnötigen Stresssituationen führt. Hierzu gehört in erster Linie eine defensive Fahrweise in angemessenem Tempo. Häufig wird die Schlingergefahr unterschätzt, da der beladene Pferdeanhänger einen relativ hohen und sich je nach Situation verlagernden Schwerpunkt hat. Auch die Windanfälligkeit eines Hängers muss einkalkuliert werden. Wird auf einem Zwei-Pferde-Anhänger nur ein Pferd transportiert, sollte der Fahrer an die ungleiche Gewichtsverteilung im Hänger denken und entsprechend vorsichtig mit seinem Gaspedal umgehen. Bei einer Gefällestrecke kann auch eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern schon zu schnell sein. Ist das Gespann einmal ins Schlingern geraten, muss man die Nerven behalten. Eine weit verbreitete Fehlmeinung ist es, in solchen Fällen durch Gasgeben das Gespann wieder zu stabilisieren. Der ADAC empfiehlt auch bei Pferdeanhängern in diesen Situationen zu bremsen, weil bei abnehmender Geschwindigkeit sich auch die Schlingerbewegungen wieder verringern.

Hängercheck wichtig

Die meisten Pferdetransporte finden hierzulande mittels Anhänger und Zugfahrzeug statt. Vor Antritt jeder Fahrt muss der Hänger überprüft werden: Haben die Reifen genügend Profil und Luftdruck oder gibt es Risse in der Seitenwand? Dies gilt auch für den Reservereifen. Ist das Beleuchtungssystem (Brems- und Blinklichter sowie Innenbeleuchtung) funktionsfähig? Sind Hand- beziehungsweise Abrissbremse in Ordnung und funktionieren die Bremsen gleichmäßig? Lässt sich die Hängerklappe sicher schließen und das Stützrad leicht drehen? Ist der Hängerboden stabil? Da eine regelmäßige TÜV-Überprüfung des Anhängers gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte auch immer darauf geachtet werden, ob der Hänger noch über eine entsprechende Zulassung verfügt. Bei Überschreiten der TÜV-Zulassung wird es für den Fahrzeugführer teuer und es gibt Punkte in Flensburg. Zudem kann dadurch auch der Versicherungsschutz eingeschränkt werden oder gänzlich erlöschen. Prüfingenieur Frank Tospann von der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) in Osnabrück hat in seiner mehr als 20-jährigen Berufspraxis schon unzählige Pferdeanhänger überprüft: „Licht und Bremsen sind sehr oft ein Thema. Auch die Reifen weisen häufig Beanstandungen auf.“ Sein besonderer Tipp: Hänger nicht permanent auf Rasen oder anderen feuchten Flächen abstellen, da so die Bodenplatten beständig mit Feuchtigkeit in Kontakt kommen und schneller verfaulen.“

Gewicht und Zuglast

Die zulässige Zuglast eines PKW ist in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt sowie das Gewicht des Hängers in dessen Bescheinigung. Doch Vorsicht ist geboten. Häufig ist das Gewicht des Hängers nur im Urzustand aufgeführt. Extras wie Reserverad, verstärkte Gummiböden oder Zusatz-Equipment werden dabei oft nicht berücksichtigt und bringen schnell ein paar zusätzliche Zentner auf die Waage. Auch bei der Einschätzung des Pferdegewichtes liegen selbst erfahrene Reiter oft daneben. So können große und rahmige Warmblüter durchaus mehr als 600 Kilogramm wiegen. Hat man gleich zwei solcher Typen zu transportieren und ist der Hänger noch mit diverser Zusatzausrüstung ausgestattet, kommt man ganz schnell auf ein Gesamtgewicht von deutlich mehr als 2.000 Kilogramm. Wer ganz sicher gehen will, lässt Hänger und Pferd auf einer LKW-Waage wiegen. Verstöße gegen die zulässige Zuglast können teuer werden. Neben Bußgeldern gibt es ab einer Überschreitung von mehr als 20 Prozent Punkte in Flensburg. Auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes wird es dann problematisch.

Eine gute Internetseite zur zulässigen Zuglast von PKW bietet der ADAC unter Anhaengelasten PDF.

Ist die TÜV-Plakette an dem Anhänger abgelaufen, wird es teuer.

Dauerbrenner Nummer 1 bei den Beanstandungen am Hänger ist die Beleuchtungs­anlage.

Nicht nur Papierkram

Neben den Zulassungsbescheinigungen für Zugfahrzeug und Anhänger ist natürlich auch stets der Führerschein des Fahrers mitzuführen. Hier stellt sich dann die Frage, mit welcher Führerscheinklasse welches Gespann gefahren werden darf. Wer vor dem Jahr 1990 seinen Führerschein der alten Klasse 3 gemacht hat, ist fein raus, weil er damit problemlos alle PKW-Anhänger-Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren darf. Der in den 90er Jahren eingeführte Führerschein der Klasse B gilt nur für Gespanne bis 3,5 Tonnen, so der Fahrlehrerverband NRW. Bei einem Doppelanhänger mit zwei Großpferden und entsprechender Zugmaschine werden die schnell überschritten. Mit dem Führerschein der Klasse BE dürfen Anhänger bis 3,5 Tonnen gezogen werden. Alternativ gibt es dazu noch die Klasse B96 mit der der Inhaber Gespanne bis 4,25 Tonnen ziehen darf.

Doch nicht nur für den Fahrer gelten Ausweispflichten, erklärt Dr. Düe von der FN: „Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) 504/ 2008 zur Identifizierung und Registrierung von Equiden (seit dem 1. Juli 2009) muss der Equidenpass das jeweilige Pferd bis auf wenige Ausnahmen bei jeder Verbringung und jeglicher Beförderung begleiten. Große Unsicherheiten und Unkenntnisse bestehen noch immer bei vielen Pferdebesitzern hinsichtlich der seit einigen Jahren eingeführten EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und der Umsetzung in nationales Recht durch die Tierschutztransportverordnung (TTV). Einer der wichtigsten Punkte ist: Wer mit dem Transport des Pferdes keinen wirtschaftlichen Hintergrund verbindet, unterliegt auch nicht dem in der Verordnung geforderten besonderen Befähigungsnachwies für den Transport von Tieren. Gleiches gilt auch bei Fahrten mit einem wirtschaftlichen Hintergrund, die nicht länger als 65 Kilometer sind. Weitere Unsicherheit entsteht durch die uneinheitliche Umsetzung der EU-VO in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Konkrete Informationen, welche Dokumente im Einzelnen vorzuhalten sind, müssen bei den zuständigen Stellen am Zielort erfragt werden, insbesondere wenn man privat unterwegs ist.“ Unabhängig von den etwaigen Unklarheiten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften gilt: Die von den Pferdesport- und Zuchtverbänden angebotenen Fortbildungs- und Prüfungsmaßnahmen zum Thema Transport sind für jeden ein Gewinn: Sowohl für Mensch wie Pferd.

Thomas Hartwig

Tierschutztransportverordnung und Befähigungsnachweis

Wer ein Pferd zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken transportiert, braucht laut Tierschutztransportverordnung (TSchTransVO) einen Befähigungsnachweis. Als qualifiziert für den Befähigungsnachweis gelten zum Beispiel Landwirte, Tierärzte, Pferdewirte, Tierpfleger, Tierwirte oder Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), sofern sie ihren Studien- bzw. Berufsabschluss nach dem 5. Januar 2007 erworben haben. Andernfalls müssen sie die Kenntnis der TSchTransVo nachweisen. Zuständige Stelle für den Befähigungsnachweis ist das jeweilige Veterinäramt. Der Befähigungsnachweis kann aufgrund von wiederholten oder groben Verstößen gegen die Verordnung auch widerrufen werden.

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