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PM Forum Ausgabe 02/2023

Editorial

Liebe Persönliche Mitglieder,

ein Thema, das derzeit bei Tier- und Pferdehaltern hohe Wellen schlägt, ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die seit November 2022 gültig ist. Mit dieser werden viele Tierarztrechnungen deutlich teurer und belasten den Geldbeutel, der zurzeit ohnehin schon durch Preissteigerungen in vielen Lebensbereichen stark beansprucht wird.

Foto: Monika Kaup/FN-Archiv

Da auch an uns als FN rund um die neue GOT viele Fragen herangetragen werden, möchte ich Ihnen gerne einmal darlegen, wie sich die Situation für uns darstellt. Zunächst vorweg: Nach 20 Jahren war eine Anpassung der GOT notwendig, damit auch die Tierärzte die allgemeinen Gehalts- und Preisentwicklungen abfangen können. Denn sie leisten Tag für Tag ihren wichtigen Beitrag für das Wohlergehen unserer Pferde. Allerdings wurde die FN in die Erarbeitung dieser neuen Gebührenordnung nicht einbezogen und hatte leider keinerlei Möglichkeiten, Einfluss auf die Ausgestaltung zu nehmen. In der Folge gibt es Punkte, die wir kritisch betrachten. Punkte, die wir als Vertreter aller Pferdesportler, -halter und -züchter, also als Vertreter von Ihnen allen, nicht unterstützen und mittragen können.

 

Gerne möchte ich Ihnen zwei Beispiele nennen. Da geht es zunächst um die pauschale Einordnung von Pferden als „nicht landwirtschaftlich genutztes Tier“. Diese lehnen wir vehement ab. Dazu muss man wissen, dass zum einen die Kosten für eine Behandlung von Nutztieren niedriger sind als die Kosten für Haustiere. Zum anderen führt diese Einordnung dazu, dass ein Hausbesuch beim Patienten im Normalfall nicht vorgesehen ist und somit eine extra Gebühr in Form einer Hausbesuchsgebühr fällig wird. Dieses belastet jede Rechnung nochmals deutlich und ist fernab jeder Realität – schließlich ist ein Praxisbesuch in den meisten Fällen gar nicht vorgesehen und möglich, da der Pferde-Veterinär ohnehin darauf ausgelegt ist, eine „fahrende Praxis“ zu sein und seine Patienten vor Ort an ihrem Heimatstall zu besuchen.

Auch auf den Turniersport im Lande hat die neue GOT Auswirkungen. Während bei geplanten Tätigkeiten eines Tierarztes am Wochenende keine Vergütung im Sinne eines Notdienstes anfällt, verlangt die Bundestierärztekammer (BTK) über die neue GOT, für den Einsatz eines Turniertierarztes den mindestens zweifachen Satz zu berechnen. Ganz gleich, ob es sich bei dem Turnier um einen lange im Voraus geplanten Einsatz handelt oder nicht.

Das sind nur zwei Punkte, wegen denen wir bereits Gespräche mit der BTK geführt und eine Klarstellung beziehungsweise Anpassung gefordert haben. Außerdem sind wir in Kontakt mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Schließlich liegt die GOT in dessen Verantwortungsbereich. Wir hoffen natürlich, auf diesen Wegen noch Verbesserungen erwirken zu können. Ob dies gelingen mag, bleibt offen.

Trotz dieses nicht erfreulichen Themas: Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihr Soenke Lauterbach
Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

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